S24STIFTUNG24

Stiftung Gödick´sche Häuser

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung Gödick´sche Häuser ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nobitz.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Familie & privatnützig.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Stifter und der Abkömmlinge der Stifter.
Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt, eine Förderung von
Stiefkindern soll nicht erfolgen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Förderung des Familienzusammenhaltes über Generationen, z. B. durch
Veranstaltung gemeinsamer Feste,
anlass- und bedarfsunabhängige finanzielle Unterstützung der Begünstigten,
bestmögliche Förderung von Bildung und Ausbildung der Abkömmlinge,
Gewährung von zinsgünstigen Darlehen zur Schaffung einer Geschäftsgrundlage
bzw. zur Verbesserung der Wohnsituation der Abkömmlinge, soweit dies der
Stiftung im Rahmen ihrer Erträge möglich ist.
Die Förderung von Bildung und Ausbildung soll gegenüber sonstigen Zuwendungen
an die Destinatäre Vorrang haben.
(3) Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Den
durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung, trotz bereits
wiederholter Gewährung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Ebenfalls besteht kein Gleichbehandlungsanspruch. Allerdings soll dies
dahingehend eingeschränkt sein, dass langfristig ein Ausgleich unter den
Destinatären angestrebt sein soll.
(4) Jeder Zuwendungsempfänger soll einmal im Jahr an einem der Stiftungsobjekte
irgendetwas Nützliches tun (den Hof/ die Straße kehren, kleine Reparatur-/
Pflegemaßnahmenetc.), soweit dies durch Entfernung Wohnort, Alter, Krankheit
usw. nicht unbillig wäre. Erfüllen die Destinatäre ihre Pflichten nicht, soli der
Vorstand nach mehrfach erfolgloser Anmahnung die Zahlung an diese Destinatäre
auf Dauer einstellen.
(5) Kommt es zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen einem der Destinatäre und
den Organen der Stiftung oder fordert einer der erbberechtigten Abkömmlinge der
Stifter seinen Pflichtteil ein, kann dieser Destinatär durch Beschluss des
Stiftungsvorstandes dauerhaft oder zeitweise als Bezugsberechtigter von
Stiftungsleistungen ausgeschlossen werden. Im Organbeschluss kann bei
dauerhaftem Ausschluss festgelegt werden, ob eine einmalige
Entschädigungsleistung seitens der Stiftung erfolgt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. ... § 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens 2 und höchstens 5 Personen. ... (2) Die Stifter sind Vorstand auf Lebenszeit.   § 7 Aufgaben des Vorstandes (2) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stifter sind stets einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten immer zwei Mitglieder gemeinschaftlich.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Stiftungsrat Mitglieder: 10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Nobitz erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2023 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Gödick´sche Häuser“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2023