Sparkassenstiftung Saale-Orla
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gemeinnützig
Die Sparkassenstiftung Saale-Orla ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schleiz.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.
Stiftungszweck
§ 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig im Sinne von § 55 AO. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung 1. von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, 2. der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports sowie von mildtätigen Maßnahmen, 3. von Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens und des Brauchtums. Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke innerhalb der kommunalpolitischen Grenzen des Saale-Orla-Kreises zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung. (3) Die Stiftung erfüllt die einzelnen Zwecke 1. durch eigene Maßnahmen, insbesondere dadurch, dass sie... 2. durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder gemeinnütziger Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere, indem ihnen Geld und/oder Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für diese steuerbegünstigten Zwecke zugewendet werden, (4) Die Stiftung kann die Zwecke allein, durch Dritte und in Kooperation mit Dritten erfüllen. (5) Die Stiftung kann anderen Organisationen (Spitzenorganisationen, Verbänden, Vereinen etc.) beitreten, sofern hierdurch der Stiftungszweck gefördert werden kann. (6) Die Stiftung kann auch unselbständige Stiftungen (Treuhand Stiftungen) als Sondervermögen treuhänderisch verwalten soweit diese mit dem Stiftungszweck vereinbar sind. Zwecke dieser treuhänderische unselbständigen Stiftungen können alle diejenigen im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung sein. (7) Der Stiftungsvorstand kann bei der Auswahl der Förderprojekte im Rahmen des Stiftungszweckes Förderschwerpunkte bilden. Die Stiftung muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und im selben Umfang verwirklichen
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind a) der Stiftungsvorstand b) das Kuratorium. (2) Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in Stiftungsvorstand und Kuratorium ist nicht zulässig. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben keinen Anspruch auf Vergütung. Sie haben Anspruch auf Ersatz angemessener und nachgewiesener Auslagen, Auslagen, die einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 übersteigen, sind vorab zu genehmigen. Einzelheiten hierzu sind in der jeweiligen Geschäftsordnung für die Organe zu regeln. (3) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. ... § 6 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Geborenes Mitglied des Stiftungsvorstandes ist der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Saale-Orla als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Die Amtszeit des geborenen Mitgliedes des Stiftungsvorstandes endet mit dem Ausscheiden aus dem Amt bei der Kreissparkasse Saale-Orla, das für die Berufung als Vorstandsmitglied der Stiftung maßgeblich war. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saale-Orla kann Ausnahmen für den Zeitraum bis zur Bestellung des Nachfolgers im Amt bei der Sparkasse zulassen. Das zweite Stiftungsvorstandsmitglied wird vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saale-Orla aus dem Kreis der Mitarbeiter der Kreissparkasse Saale-Orla für die Dauer von fünf Jahren berufen. Das dritte Stiftungsvorstandsmitglied ist von dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saale-Orla für die Dauer von fünf Jahren zu berufen. Der Stiftungsvorstand kann unbeschadet des alleinigen Entscheidungsrechtes des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saale-Orla diesem Vorschläge für die Auswahl des dritten Stiftungsvorstandsmitgliedes unterbreiten. Das dritte Stiftungsvorstandsmitglied soll im Zeitpunkt seiner Wahl Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Saale-Orla sein. Die weiteren Stiftungsvorstandsmitglieder üben - außer im Fall einer Abberufung nach § 13 Abs. 2 der Satzung - ihr Amt nach Ablauf der Amtszeit bis zur Berufung eines Nachfolgers weiter aus. (2) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden. ... § 7 Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand im Sinne von §§ 86,26 BGB. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsbefugt. Im Innenverhältnis ist Vertretung durch den Vorsitzenden des Vorstandes, nur bei dessen Verhinderung durch dessen Stellvertreter, mit einem weiteren Vorstandsmitglied vorgeschrieben Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung, er hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes Sorge zu tragen.
Organe
Kuratorium Mitglieder: 6 Stiftungsvorstand Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- Dietz Stiftung Bensheim
- Dagmar Plenk Stiftung Passau
- Richard - Siegmann - Stiftung Rostock
- Stiftung Gedenkstätte Esterwegen Esterwegen
- Kinderwelt Stiftung Stuttgart
- Klaus Gerdes-Röben Stiftung Osnabrück
- Bürgerstiftung Ehingen Ehingen (Donau)
- MASCHESKI FOUNDATION Rosengarten
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Ulrich Zwiener-Stiftung für internationale Verständigung und Menschenrechte Jena
- Aline-Scholz-Stiftung Gera
- Sparkassenstiftung der Wartburg-Region Eisenach
- St. Vincenz-Stiftung (ehemals Krankenheilanstalt unter Leitung der barmherzigen Schwestern) Heilbad Heiligenstadt
- Sparkassenstiftung Mühlhausen Mühlhausen
- Marienstiftung Neuenhof (an der Werra)
- Schule Großfahner
- Christliche Herberge zur Heimat Eisenach
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sparkassenstiftung Saale-Orla“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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