S24STIFTUNG24

Sparkassenstiftung Mühlhausen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Sparkassenstiftung Mühlhausen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mühlhausen.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck... (2) Stiftungszweck ist die Förderung gemeinnütziger Anliegen im Geschäftsbetrieb der ehemaligen Kreissparkasse Mühlhausen.... (3) Die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung a) von Kunst und Kultur b) des Heimatgedankens c) des Wohlfahrtswesens und der Jugendhilfe d) des Sports (4) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch a) eigene Maßnahmen... b) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur, des Heimatgedankens, des Sports, des Wohlfahrtswesens und der Jugendhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts. (5) Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke kann die Stiftung auch Hilfspersonen heranziehen. (6) Die Zwecke könne sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden. Die aufgeführten Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 1.779 Stiftungen im Bereich Heimat & Brauchtum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind a) das Kuratorium b) der Vorstand.   § 6 Zusammensetzung des Kuratoriums (1) Das Kuratorium besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der "Sparkasse Unstrut-Hainich" gehört dem Kuratorium als geborenes Mitglied an, die übrigen Mitglieder werden vom Verwaltungsrat der Sparkasse Unstrut-Hainich für die Dauer der Wahlzeit der Verwaltungsratsmitglieder berufen. Nach Ablauf der Amtszeit üben sie ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus. Eine mehrmalige Wiederberufung ist zulässig. (2) Vorsitzender des Kuratoriums ist dessen geborenes Mitglied nach § 6 Abs. 1 Satz 2 dieser Verfassung. Den stellvertretenden Vorsitzenden wählt das Kuratorium aus seiner Mitte. (3) Die Mitgliedschaft im Kuratorium endet mit Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse.   § 9 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Unstrut-Hainich als Vorsitzendem und einem ordentlichen Vorstandsmitglied der Sparkasse Unstrut-Hainich als weiterem Vorstandsmitglied. ....   § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stifung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Einzelvertretungsmacht. Intern wird vereinbart, dass das weitere Mitglied des Vorstands sein Einzelvertretungsrecht nur im Falle der Verhinderung des Vorstandsvorsitzenden ausübt.

Organe

Kuratorium Mitglieder: 1-5 Vorstand Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sparkassenstiftung Mühlhausen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.