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Otto Mittelbach-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Hinweis zur Anschrift

Im Landesverzeichnis ist als Anschrift die der Thüringer Stiftungsaufsicht eingetragen, nicht die der Stiftung. Der Sitz stammt aus dem Feld Sitz des Verzeichnisses.

Die Otto Mittelbach-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Apolda.[1] Sie ist seit 1907 anerkannt.

Stiftungszweck

§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organe der Stiftung sind zunächst der Stiftungsvorstand und die Familienversammlung. Der Familienrat kann als weiteres Organ zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. (2) - (8)...   § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) - (3)... (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist die Stifterin zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Die Stifterin oder der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands im Einzelfall Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus der Stifterin Petra Kugler und der 1. Stellvertretenden (6) Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes Max Kugler. Petra Kugler ist Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Max Kugler ist auf Lebzeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die 1. Stellvertretung von Petra Kuglers owie dessen Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) - (16)...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Otto Mittelbach-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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Kategorien:ApoldaLand ThüringenAnerkannt 1907