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Stiftung Carolinenheim Apolda

rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Apolda · anerkannt 1935

kirchliche Stiftung

Wofür diese Stiftung da ist

§ 6 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
 
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus einer oder zwei im Sinne des Stiftungszweckes fachkundigen natürlichen Personen.
 
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Geschäftsführung. Er führt die Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. ..
..
(4) Der Vorstand kann durch Beschluss des Kuratoriums generell oder im Einzelfall von den Beschränkungen gemäß § 181 BGB befreit werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Stobraer Straße 65/67
99510 Apolda

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane  (1) Organe der Stiftung sind: a) der Vorstand, b) das Kuratorium.  § 7 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus bis zu 3 Mitgliedern, die vom Kuratorium gewählt werden. Besteht der Vorstand aus zwei oder drei Personen, beruft das Kuratorium eine Person zum Vorsitzenden des Vorstandes.  (...)  (2) - (6) ...  § 8 Stellung und Aufgaben des Vorstande  (1) Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht einem anderen Organ vorbehalten sind und führt insbesondere die laufenden Geschäfte der Stiftung. Die konkreten Aufgaben des Vorstands sowie die genaue Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern werden im Rahmen einer Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt, die vom Kuratorium erlassen wird. Er ist an die Beschlüsse des Kuratoriums gebunden.  (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist zur Einzelvertretung befugt.  (...)  (3) - (5) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: mindestens 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1935
Anerkennung22.03.1935
Rechtsformrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtLandeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Apolda sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Apolda erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 1935 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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