Stiftung Carolinenheim Apolda
rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Apolda · anerkannt 1935
kirchliche Stiftung
Wofür diese Stiftung da ist
§ 6 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus einer oder zwei im Sinne des Stiftungszweckes fachkundigen natürlichen Personen.
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Geschäftsführung. Er führt die Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. ..
..
(4) Der Vorstand kann durch Beschluss des Kuratoriums generell oder im Einzelfall von den Beschränkungen gemäß § 181 BGB befreit werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Stobraer Straße 65/67
99510 Apolda
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind: a) der Vorstand, b) das Kuratorium. § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu 3 Mitgliedern, die vom Kuratorium gewählt werden. Besteht der Vorstand aus zwei oder drei Personen, beruft das Kuratorium eine Person zum Vorsitzenden des Vorstandes. (...) (2) - (6) ... § 8 Stellung und Aufgaben des Vorstande (1) Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht einem anderen Organ vorbehalten sind und führt insbesondere die laufenden Geschäfte der Stiftung. Die konkreten Aufgaben des Vorstands sowie die genaue Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern werden im Rahmen einer Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt, die vom Kuratorium erlassen wird. Er ist an die Beschlüsse des Kuratoriums gebunden. (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist zur Einzelvertretung befugt. (...) (3) - (5) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: mindestens 7
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1935 |
|---|---|
| Anerkennung | 22.03.1935 |
| Rechtsform | rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
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Quelle und Datenstand
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