Stiftung Hospiz Haus Geborgenheit
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Harztor / OT Neustadt · anerkannt 2022
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§ 2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Errichten und Unterhalten von karitativen Einrichtungen, insbesondere das Errichten
und Betreiben von stationären und ambulanten Hospizeinrichtungen und Einrichtungen für die Palliativversorgung, wie das ¿Hospiz Haus Geborgenheit",
- Entgegentreten der Krebsfurcht durch Aufklärung der Bevölkerung über Krebskrankheiten, deren Prävention, Früherkennung und rechtzeitige Behandlung sowie über
deren Rehabilitation und Nachsorge durch Kommunikationsmittel aller Art und geeignete Veranstaltungen,
- Unterstützung von Krebspatienten und deren Angehörigen bei einem Leben mit der
Diagnose Krebs durch Kommunikationsmittel aller Art und geeignete Veranstaltungen,
- Unterstützung von Ärzten und Krebspatienten bei der Erstellung eines Behandlungsplans sowie bei der Behandlung von Krebskrankheiten durch zur Verfügung stellen
eines Patientenportals und
- Aufklären der Bevölkerung, insbesondere der Ärzte und Patienten, über den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Krebsforschung und der verschiedenen onkologischen Behandlungsmittel und -methoden.
(3) Der Satzungszweck der Stiftung kann auch durch die Zuwendung von Mitteln gemäß
§ 58 Nr. 1 AO verwirklicht werden zur Förderung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische
Person des öffentlichen Rechts.
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst, durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs.
1 S. 2AOoder durch das Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften nach § 57 Abs. 3 AO(ggfs. nach erforderlicher konkretisierender Satzungsänderung), soweit sie nicht im Wege der Mittelzuwendung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird.
Die Stiftung kann mit anderen Körperschaften bzgl. einzelner oder all ihrer steuerbegünstigten Zwecke zusammenwirken, aber nur mit Körperschaften, die dabei die gleichen steuerbegünstigten Zwecke wie die Stiftung selbst verfolgen. Das Zusammenwirken
erfolgt durch gemeinsame steuerbegünstigte Projektgesellschaften oder durch Projekte,
bei denen die Stiftung mit der jeweils anderen Körperschaft gemeinsame oder arbeitsteilige Mitverantwortung trägt. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks
Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten und Vermögensverwaltung betreiben, insbesondere durch das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Badestraße 23a
99768 Harztor / OT Neustadt
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. (2) - (4) ... § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. ... (2) - (4) ... § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des zum Errichtungszeitpunkt eingesetzten Vorstandes handeln mit Einzelvertretungsbefugnis. Die Stiftung wird im Übrigen durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Das Kuratorium kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von § 181 BGB für einzelne Geschäftsvorfälle erteilen; eine Befreiung nach § 181 BGB ist jedoch nur zulässig für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen. (2) - (4) ... Auszug aus dem Beschluss des Kuratoriums vom 27.12.2022 § 2 1. ... 2. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird hiermit dahingehend geändert, dass der Vorstand und seine Mitglieder nur für Rechtsgeschäfte mit der Lungenklinik Neustadt GmbH zur Erfüllung des Stiftungsgeschäfts und etwaiger Zustiftungen von § 181 BGB befreit sind. Die Befreiung von § 181 BGB ist jedoch auflösend bedingt auf die Aufhebung der Gemeinnützigkeit der Lungenklinik Neustadt GmbH. Bei Wegfall der Befreiung von § 181 BGB bleibt die Vertretungsmacht des Vorstandes und seiner Mitglieder im Übrigen bestehen.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 3-5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 07.11.2022 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Harztor / OT Neustadt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2022 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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