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Stiftung Hospiz Haus Geborgenheit

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gemeinnützig

Die Stiftung Hospiz Haus Geborgenheit ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neustadt/Südharz.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: - Errichten und Unterhalten von karitativen Einrichtungen, insbesondere das Errichten und Betreiben von stationären und ambulanten Hospizeinrichtungen und Einrichtungen für die Palliativversorgung, wie das ¿Hospiz Haus Geborgenheit", - Entgegentreten der Krebsfurcht durch Aufklärung der Bevölkerung über Krebskrankheiten, deren Prävention, Früherkennung und rechtzeitige Behandlung sowie über deren Rehabilitation und Nachsorge durch Kommunikationsmittel aller Art und geeignete Veranstaltungen, - Unterstützung von Krebspatienten und deren Angehörigen bei einem Leben mit der Diagnose Krebs durch Kommunikationsmittel aller Art und geeignete Veranstaltungen, - Unterstützung von Ärzten und Krebspatienten bei der Erstellung eines Behandlungsplans sowie bei der Behandlung von Krebskrankheiten durch zur Verfügung stellen eines Patientenportals und - Aufklären der Bevölkerung, insbesondere der Ärzte und Patienten, über den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Krebsforschung und der verschiedenen onkologischen Behandlungsmittel und -methoden. (3) Der Satzungszweck der Stiftung kann auch durch die Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO verwirklicht werden zur Förderung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. (4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst, durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2AOoder durch das Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften nach § 57 Abs. 3 AO(ggfs. nach erforderlicher konkretisierender Satzungsänderung), soweit sie nicht im Wege der Mittelzuwendung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann mit anderen Körperschaften bzgl. einzelner oder all ihrer steuerbegünstigten Zwecke zusammenwirken, aber nur mit Körperschaften, die dabei die gleichen steuerbegünstigten Zwecke wie die Stiftung selbst verfolgen. Das Zusammenwirken erfolgt durch gemeinsame steuerbegünstigte Projektgesellschaften oder durch Projekte, bei denen die Stiftung mit der jeweils anderen Körperschaft gemeinsame oder arbeitsteilige Mitverantwortung trägt. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten und Vermögensverwaltung betreiben, insbesondere durch das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. (2) - (4) ...   § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. ... (2) - (4) ...   § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des zum Errichtungszeitpunkt eingesetzten Vorstandes handeln mit Einzelvertretungsbefugnis. Die Stiftung wird im Übrigen durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Das Kuratorium kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von § 181 BGB für einzelne Geschäftsvorfälle erteilen; eine Befreiung nach § 181 BGB ist jedoch nur zulässig für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen. (2) - (4) ...   Auszug aus dem Beschluss des Kuratoriums vom 27.12.2022   § 2 1. ... 2. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird hiermit dahingehend geändert, dass der Vorstand und seine Mitglieder nur für Rechtsgeschäfte mit der Lungenklinik Neustadt GmbH zur Erfüllung des Stiftungsgeschäfts und etwaiger Zustiftungen von § 181 BGB befreit sind. Die Befreiung von § 181 BGB ist jedoch auflösend bedingt auf die Aufhebung der Gemeinnützigkeit der Lungenklinik Neustadt GmbH. Bei Wegfall der Befreiung von § 181 BGB bleibt die Vertretungsmacht des Vorstandes und seiner Mitglieder im Übrigen bestehen.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Hospiz Haus Geborgenheit“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenGesundheitMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022