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Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Gütersloh.[1] Sie ist seit 1993 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Das Kuratorium kann mit einer Mehrheit von vier Fünftel seiner Mitglieder die Auflösung der Stiftung, die Zulegung als übertragende Stiftung oder die Zusammenlegung mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Stiftungen beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen und auch die nachhaltige Erfüllung eines nach § 13 Abs. 2 geänderten oder neuen Stiftungszwecks nicht in Betracht kommt. Ergibt sich rechnerisch eine Dezimalzahl, so ist jeweils auf die nächste ganze Zahl aufzurunden. Die durch die Zulegung oder Zusammenlegung beg

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Dr. Michael Brinkmeier (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Sylvia Strothotte (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.