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Fanny-Kötschau-Stiftung in Mattstedt

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Hinweis zur Anschrift

Im Landesverzeichnis ist als Anschrift die der Thüringer Stiftungsaufsicht eingetragen, nicht die der Stiftung. Der Sitz stammt aus dem Feld Sitz des Verzeichnisses.

Die Fanny-Kötschau-Stiftung in Mattstedt ist eine Stiftung mit Sitz in Mattstedt.[1] Sie ist seit 1932 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 5 Stiftungsorgane und weitere Gremien   (1) Organe der Stiftung sind: 1. der Stiftungsrat, 2. der Vorstand....     § 9 Anzahl, Berufungszeit und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem Vorsitzenden sowie einem Stellvertreter. Der Vorstandsvorsitzende (geschäftsführender Vorstand) ist hauptamtlich tätig. Der Stellvertreter kann hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein. Mitglieder des Stiftungsrats, des Wissenschaftlichen Beirats sowie des Beirats können nicht in den Vorstand bestellt werden. (2) Der Vorstand wird vom Stiftungsrat in der Regel auf die Dauer von fünf Jahren berufen. Der Vorstandsvorsitzende übt sein Amt in einem auf die Dauer seiner Berufung befristeten Dienstverhältnis aus; gleiches gilt für den Stellvertreter, sofern er hauptamtlichen tätig und nicht zugleich Mitarbeiter der Stiftung ist. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Vorstands. Eine erneute Bestellung ist möglich. (3)...     § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) (1) Der Vorstand hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen Er ist verantwortlich für den satzungsmäßigen Betrieb sämtlicher Einrichtungen der Point Alpha Stiftung. Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er hat rechtzeitig vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres (Kalenderjahr) die Entwürfe des Wirtschaftsplans und des Stellenplans aufzustellen. Er hat auf Verlangen des Stiftungsrats jederzeit Auskünfte, Berichte und die Einsicht in Akten und Bücher zu geben. (2) Die Mitglieder des Vorstands vertreten jeweils einzeln die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der Stellvertreter von seinem Vertretungsrecht nur Gebrauch machen darf, wenn der Vorstandsvorsitzende nicht nur vorübergehend verhindert ist. Von einer nicht nur vorübergehenden Verhinderung ist auszugehen, wenn er seine Amtsgeschäfte für einen Zeitraum von mehr als sechs Werktagen nicht ausführt.   (3)...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Fanny-Kötschau-Stiftung in Mattstedt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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