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Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

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Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Saalfeld.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von (a) Bildung, Erziehung und soziale Betreuung von Kindern und Jugendlichen; (b) Altenhilfe; (c) Wissenschaft und Forschung; (d) Kunst und Kultur; (e) Umwelt- und Naturschutz.   Die Stiftung kann auch unselbstständige Stiftungen (Stiftungsfonds) als Sondervermögen treuhänderisch führen, wenn diese mit dem eigenen Zweck vereinbar sind.   (2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch (a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen; (b) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen; (c) Projekte für junge und ältere Menschen, die der Verbesserung der Lebenssituation bei sozialen Problemlagen (z.B. Armut, Arbeitslosigkeit, Hilfe- und Pflegebedarf dieser Zielgruppen) dienen; (d) Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben (z. B. in den Bereichen der Kinder- und Altenhilfe); (e) Entwicklung und Bewahrung der Kultur- und Naturlandschaft im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (z. B. Kultur- und Naturprojekte mit Kindern und Jugendlichen).   (3) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.   (4) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorganisation (1) Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist ausgeschlossen. ....   § 9 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus einer bis höchstens drei Personen. (2) Die Erstbesetzung des Vorstandes erfolgt durch die Stifter. Danach werden die Vorstandsmitglieder vom Kuratorium durch Beschluss bestellt. ... Die Amtszeit beträgt vier Jahre. ... (5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand aus einer Person, so ist diese einzelvertretungsberechtigt. Im Falle eines mehrköpfigen Vorstandes vertreten zwei Vorstandsmitglieder die Stiftung gemeinsam. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3 Kuratorium Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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