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Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

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Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Saalfeld an der Saale.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
(a) Bildung, Erziehung und soziale Betreuung von Kindern und
Jugendlichen;
(b) Altenhilfe;
(c) Wissenschaft und Forschung;
(d) Kunst und Kultur;
(e) Umwelt- und Naturschutz.
 
Die Stiftung kann auch unselbstständige Stiftungen (Stiftungsfonds) als Sondervermögen treuhänderisch führen, wenn diese mit dem eigenen Zweck vereinbar sind.
 
(2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
(a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 AO,
die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und
verfolgen;
(b) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und
Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen;
(c) Projekte für junge und ältere Menschen, die der Verbesserung der
Lebenssituation bei sozialen Problemlagen (z.B. Armut,
Arbeitslosigkeit, Hilfe- und Pflegebedarf dieser Zielgruppen)
dienen;
(d) Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und
Forschungsvorhaben (z. B. in den Bereichen der Kinder- und
Altenhilfe);
(e) Entwicklung und Bewahrung der Kultur- und Naturlandschaft im
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (z. B. Kultur- und Naturprojekte mit
Kindern und Jugendlichen).
 
(3) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(4) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorganisation (1) Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist ausgeschlossen. ....   § 9 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus einer bis höchstens drei Personen. (2) Die Erstbesetzung des Vorstandes erfolgt durch die Stifter. Danach werden die Vorstandsmitglieder vom Kuratorium durch Beschluss bestellt. ... Die Amtszeit beträgt vier Jahre. ... (5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand aus einer Person, so ist diese einzelvertretungsberechtigt. Im Falle eines mehrköpfigen Vorstandes vertreten zwei Vorstandsmitglieder die Stiftung gemeinsam. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3 Kuratorium Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Saalfeld an der Saale sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Saalfeld an der Saale erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Bürgerstiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.