Stiftung "Miteinander leben - Füreinander da sein"
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gemeinnützig
Die Stiftung "Miteinander leben - Füreinander da sein" ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Suhl.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtwesens (§ 52 Abs.2, Nr.9 AO), der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs.2, Nr.4 AO), die Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) und im Zusammenhang damit die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs.2, Nr.25 AO). (2) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs.1 5. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr.1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszweckes Zweckbetriebe unterhalten oder sich an solchen beteiligen. (3) Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Aktivitäten verwirklicht: - Schaffung und Erhaltung von Begegnungsstatten für Senioren und Menschen in besonderen Lebenslagen - Förderung und Organisation verschiedenster Formen von Nachbarschaftshilfen - Förderung von Selbsthilfegruppen für Menschen jeden Alters - Förderung und Erhaltung von Kinder- und Jugendeinrichtungen - Förderung und Erhaltung von Einrichtungen der Daseinsfürsorge - Förderung von offenen Tagestreffs für Menschen jeden Alters - Organisation der Hilfe und Förderung für sozial benachteiligte Menschen jeden Alters - Unterhaltung von Kindergarten, Jugendeinrichtungen, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen. (4) Die Stiftung kann auch Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts beschaffen (~ 58 Nr.1 AO). Die Mittelbeschaffung erfolgt zur Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke. §3 Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne ¿steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung. (2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§6 Stiftungsorganisation (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand. (2) Die Stiftung kann zur Erledigung ihrer Aufgaben unentgeltlich oder entgeltlich Hilfspersonen beschäftigen oder die Erledigung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, soweit dies die Ertragslage zulässt. (3) ... §7 Der Stiftungsrat (1) ... (5) Seiner Beschlussfassung unterliegen außerdem: a) ¿ b) ¿ c) die Entlastung bzw. die Abberufung des Vorstandes d) ... (6) ¿ §8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei natürlichen Personen. Der Vorstand verwaltet die Stiftung. Er hat ihr Wohl und ihre Belange in jeder Hinsieht wahrzunehmen und zu fördern. ¿ Der erste Vorstand der Stiftung wird durch Beschluss des Vorstandes der Volkssolidarität Regionalverband Südthüringen e.V. anlässlich der Stiftungsgründung bestimmt. Ansonsten werden die Mitglieder des Vorstandes vom Stiftungsrat gewählt. (2) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende. ¿ (3) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vorstands bis zur Wahl seiner Nachfolger im Amt. (4) ... (5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch seine Mitglieder je einzeln. ¿
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 3-5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Suhl
Gleicher Zweck
- Karla-Müller-Stiftung Moringen
- Kindernothilfe-Stiftung Duisburg
- Waisenhaus Stiftung in Dilligen a.d.Donau Dillingen a.d.Donau
- Hans Werner und Luise Kolb-Stiftung Frankfurt am Main
- Arnold Hollerbach-Stiftung Hardheim
- Georg Matthias und Karoline Klein'sche Brennmaterialienstiftung Nürnberg
- Stiftung Lebenshilfe Aachen Aachen
- Josef und Eva Krapichler Stiftung Bruckmühl
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Oberschule Großfahner
- Heyligenstädt-Stiftung Vacha
- Michaela Krause Stiftung Lauscha
- Stiftung Sophienhaus Weimar
- Albrecht Kiesow Stiftung Mühlhausen
- Stiftung des Hennebergischen Gymnasiums "Georg Ernst" Schleusingen
- Albert-Schweitzer-Gedenk- und Begegnungsstätte Weimar
- KiJuFa-Stiftung Großenstein
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung "Miteinander leben - Füreinander da sein"“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.