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Dr. Zollmann Stiftung

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gemeinnützig

Die Dr. Zollmann Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, dabei insbesondere der Kinder- und Jugendpflege sowie der Kinder- und Jugendfürsorge. Weiterer Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen durch die Beschaffung von Mitteln.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a. die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen und Projekten, die die Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendfürsorge und die Kinder- und Jugendpflege zum Ziel haben;
b. Zuwendungen an Vereine, Träger und Einrichtungen die die Betreuung von Kindern und Jugendlichen -vor allem von solchen. deren Eltern ihren Erziehungsauftrag nicht erfüllen können und somit bedürftig i. 5. V. § 53 AO sind -zum Gegenstand ihrer Tätigkeit haben;
c. die finanzielle Unterstützung von Vereinen, Trägern und gemeinnützigen Einrichtungen bzw. juristischen Personen und/oder deren Maßnahmen und Projekte, die die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben. so z.B. die finanzielle Förderung der Thüringer Zentrum Frühe Kindheit gGmbH oder deren Rechtsnachfolger.
d. (Mit-)Finanzierung von Anlagen für Zwecke der Freizeitgestaltung und des Sports für Kinder und Jugendliche;
e. die Ausstattung von Vereinen. Kindertageseinrichtungen, Schulen etc. mit für die allgemeine pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen erforderlichen Gegenständen;
f. die Bereitstellung spezieller Hilfsmittel für gezielte Fördermaßnahmen von Kindern und Jugendlichen, die eine besondere pädagogische und therapeutische Unterstützung benötigen, wie z. B. Kinder und Jugendliche. denen aufgrund besonderer Lebensumstände nachhaltige seelische Belastungen drohen oder die solchen Belastungen bereits ausgesetzt sind;
g. die Zuwendung an die Träger von Kinder- und Jugendeinrichtungen in Ergänzung zur Finanzierung dieser Einrichtungen durch öffentliche Mittel;
h. die finanzielle Unterstützung von Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen, die die Kinder- und Jugendpflege, die Kinder- und Jugendfürsorge sowie die Bildung und Erziehung zum Ziel haben.
(3) Der Stiftungsvorstand beschließt die konkreten Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
(4) Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistungen aus der Stiftung besteht aufgrund dieser Satzung nicht und wird durch die Zuerkennung von Leistungen auch nicht begründet. Leistungsansprüche entstehen auch nicht aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
 
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Daneben gehört die Förderung mildtätiger Zwecke zu den Aufgaben der Stiftung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung   (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. (2) ¿ (3) ¿     § 7 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, maximal fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des ersten Vorstands sind im Stiftungsgeschäft berufen. (2) Die Stifter gehören dem Vorstand auf Lebenszeit an. Zu ihren Lebzeiten sind der Stifter Herr Dr. Philipp Zollmann Vorsitzender des Vorstandes und die Stifterin Frau Dr. Christine Zollmann stellvertretenden Vorsitzende. ... (3) ¿ (4) ¿ (5) Der Vorstand wählt nach Ausscheiden der Stifter und der Ergänzung des Vorstandes aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (6) ¿ (7) ¿     § 8 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. (2) Vertretungsberechtigt ist sowohl der Vorstandsvorsitzende allein als auch der stellvertretende Vorsitzende gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. (3) ¿ (4) ¿

Organe

Vorstand Mitglieder: 2-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 37 Stiftungen mit Sitz in Jena verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2010 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Dr. Zollmann Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand ThüringenBildung & ErziehungSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2010