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Eduard-Geyer-Stiftung

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Die Eduard-Geyer-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Eisenberg.[1] Sie ist seit 1910 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

X Stiftung   Nr. 3   Höchster Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Alterspensionen sowie von Unterstützung in Notfällen (Krankheiten, Arbeitsunfähigkeit usw.) an die Arbeiterschaft "unserer Fabrik" aus den laufenden resp. regelmäßigen und ordentlichen jährlichen Stiftungseinkünften und zwar nach Maßgabe folgender näherer Bestimmungen: ...d)... Soweit von diesem Zeitpunkt an die ordentlichen Einkünfte aus dem Stiftungsvermögen die noch zu zahlenden Pensionen übersteigen, sollen sie Verwendung finden zu dem veränderten erweiterten und allgemeinen Stiftungszwecke der Fürsorge für das unversorgte, mittellose bedürftige Alter, d.h. zur Gewährung regelmäßiger Unterstützungen und Beihilfen an alteingesessene hilfsbedürftige Bürger unserer Vaterstadt und an deren Ehefrauen, Witwen und ältere unverheiratete und unversorgte bedürftige Töchter. Falls meine Vaterstadt im Laufe der Zeit eine Heimstätte resp. ein Asyl oder wie es sonst genannt wird, für alte bedürftige und würdige Bürger und deren vorstehend näher bezeichnete Angehörigen errichtet, können die Einkünfte der Stiftung, soweit sie nicht mehr dem ursprünglichen ersten Stiftungszwecke zu dienen haben, den Zwecken der betr. Versorgungsanstalt zugeführt und dienstbar gemacht werden, gesetzten Falles soll nach wohlerwogenen Befinden der zuständigen Stiftungsorgane das Stiftungskapital selbst ganz oder teilweise zur Errichtung der erforderlichen Anstaltsgebäude Verwendung finden dürfen, aber nur unter der von mir mit allem Nachdruck gestellten Bedingung, dass die Anstalt dauernd mit meinem Namen oder mit dem Namen der Stiftzung verknüpft wird und verbunden bleibt, wie z.B. durch die Bezeichnung als "Eduard-Geyer- Altersasyl" oder "Altersheim (oder Asyl) der Eduard-Geyer-Stiftung" wie ja überhaupt das Stiftungsvermögen für alle Zeiten und in allen seinen Teilen Verwendungen und Anlagen, gleichviel welchen Zwecken es dereinst zugeführt werden mag, den Namen der Eduard-Geyer-Stiftung tragen und behalten soll.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

X Stiftung   Nr. 4 Die Stiftung soll von einem aus mindestens 3 (drei) Mitgliedern bestehenden Vorstande verwaltet werden.

Organe

Vorstand Mitglieder: mindestens 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Eduard-Geyer-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:EisenbergLand ThüringenMildtätigkeitrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1910