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Stiftung Evangelisches Studentenhaus `Karl von Hase` Jena

rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2001

kirchliche Stiftung

Zweck laut Satzung

§ 2 Zweck der Stiftung
 
(1) Die Stiftung dient der Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke. Sie fördert das gemeinsame Wohnen, Leben und Arbeiten von Studierenden im Evangelischen Studentenhaus Jena.
 
(2) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(3) Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
 
 
a) Anschaffung und Erhaltung bzw. Förderung bei der Anschaffung und Erhaltung von Austattungsgegenständen für den Gemeinschaftsraum des Evangelischen Studentenhauses
 
b) Bereitstellung und Ausstattung bzw. Förderung bei der Bereitstellung und Ausstattung eines Andachtsraumes
 
c) Bereitstellung und Ausstattung bzw. Förderung bei der Bereitstellung und Ausstattung eines Raumes zur Unterbringung einer theologischen Lehrbuch-Bibliothek sowie bei ihrer Unterhaltung und Erweiterung
 
d) Förderung und Unterstützung der Arbeit des Studieninspektors
 
e) Förderung und Unterstützung von Studierenden durch Mietzuschüsse in sozialen Härtefällen
 
f) Förderung bei der Ausrichtung und Durchführung von Vewranstaltungen, Festen, Exkursionen und anderen Unternehmungen, die der Gestaltung des Lebens der Hausgemeinschaft dienlich sind.
 
g) Beschaffung und Zuwendung von Mittlen an andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Durchführung von Projekten im Sinnes des Absatzes 3.
 
(4) Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs.1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Stiftung kann sich an anderen Institutionen mit gleicher Zielsetzung beteiligen oder solche Institutionen selbst errichten.
 
(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
(6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Zuwednungen an Stifter und seine Rechtsnachfolger sind nicht möglich.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Jenertal 4
07749 Jena

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind das Präsidium und das Kuratorium. (2) ...   § 7 Zusammensetzung des Präsidiums (1) Das Präsidium besteht aus fünf Personen. ... (2) Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten und eine Vizepräsidentin bzw. einen Vizepräsidenten. (3) - (4) ...   § 8 Rechte und Pflichten des Stiftungspräsidiums (1) Das Präsidium vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Es hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Es handelt durch seine Präsidentin bzw. seinen Präsidenten, im Verhinderungsfall durch die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten. (2) - (3) ...

Organe

Präsidium Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5-12

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung07.12.2001
Rechtsformrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtLandeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Jena sind insgesamt 37 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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