Stiftung Regenbogenfisch - Stiftung zum Nutzen blinder und sehbehinderter und anderer sensorisch förderungsbedürftiger Kinder und Jugendlicher
Sitz in Bassum · anerkannt 1997
Wofür diese Stiftung da ist
Förderung blinder und sehbehinderter und anderer sensorisch förderungsbedürftiger Kinder und Jugendlicher unter der besonderen Berücksichtigung der Entwicklung sensomotorische Kompetenz. Diese Unterstützung beinhaltet vor allem auch - die Ausstattung der Stiftung und ggfs. der Kooperationspartner mit notwendigen Materialien - die Verbesserung der räumlichen Bedingungen für die zu fördernden Kinder - die Unterstützung der Mitarbeiter von Institutionen, die sich mit der Förderung und Ausbildung von blinden Kindern beschäftigen - die Ermöglichung einer wissenschaftlichen Begleitarbeit.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Groß Henstedt 4
27211 Bassum
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 16.12.1997 |
|---|---|
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Bremen führt 328 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Bassum sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 1997 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bremen. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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