Stiftung24

Menschen mit Behinderungen in den Hochwaldgemeinden

Sitz in Weiskirchen

Satzungszweck

Förderung und Unterstützung von behinderten Menschen sowie gemeinnütziger Einrichtungen, deren satzungsgemäße Aufgabe die Förderung, Begleitung und Betreuung von behinderten Menschen ist bzw. die dazu beitragen, die Gesamtpersönlichkeit und die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen in jeder Form zu stärken oder weiter zu entwickeln. Das Stiftungsvermögen ist im Rahmen der Stiftungsaufgabe in der Hauptsache der Einrichtung der „St. Hildegardis gGmbH Jugend- und Behindertenhilfe“ in der Region Weiskirchen zuzuführen. Die jeweilige Verwendung der Zuwendung der Stiftung an die St. Hildegardis gGmbH in Weiskirchen wird vom Stiftungsvorstand bestimmt. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch • Zuwendungen zur Schaffung, Erweiterung, Erhaltung und Modernisierung von Frühförder- und Familienhilfestellen, Kindertagesstätten, Tagesförderstätten, Werkstätten für behinderte Menschen, Integrationsfirmen, Wohnplätzen in Form von Wohnheimen, Wohngruppen und Wohngemeinschaften, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten sowie weiteren Einrichtungen im Rahmen der Behindertenarbeit bzw. –hilfe, • Vergabe von Förderung und Projekten zur Entwicklung und Realisierung heil- und sozialpädagogischer Konzepte bzw. organisatorischer und technischer Vorhaben im Zusammenhang mit der Förderung, Begleitung und Betreuung von behinderten Menschen, • Gewährung finanzieller Hilfen zur Beschaffung von Investitionsgütern, Einrichtungsgegenständen, Arbeits- und Therapiematerialien im Rahmen der Behindertenarbeit bzw. –hilfe, • Finanzielle Unterstützung von behinderten Menschen zur Ermöglichung der Teilnahme an Freizeit- und Ferienmaßnahmen bzw. zur Durchführung von Maßnahmen zu deren kultureller Förderung, • Förderung von Vorhaben zur Fort- und Weiterbildung von behinderten Menschen sowie von Mitarbeitern der Behinderteneinrichtungen, • Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Vermittlung von behinderten Menschen auf den und Integration in den Arbeitsmarkt, • Durchführung und/oder Unterstützung von Veranstaltungen und Kongressen mit behindertenbezogenen Themenstellungen sowie • Förderung sonstiger dem Satzungswillen entsprechender und diesen fördernden Maßnahmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Im Hänfert 49
66709 Weiskirchen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Weiskirchen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Weiskirchen sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Saarland. Stand der Quelle: 25.11.2025. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

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