Stiftung24

Schramm’sche Stiftung

Sitz in Homburg

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Hilfen zur Erziehung blinder oder stark sehbehinderter Kinder evangelischen Glaubens, die in Homburg wohnen. Die Hilfen sind für die Unterbringung der Kinder in Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen oder speziellen Behinderteneinrichtungen aufzubringen, soweit trotz staatlicher Versorgungsleistungen ungedeckter Kostenbedarf und Bedürftigkeit besteht. Sofern ein derartiger förderungsfähiger Bedarf nicht feststellbar ist, werden Hilfen für andere, nachfolgend genannte Zwecke gewährt, wobei Absatz 1 und die nachfolgende Aufzählung eine Rangfolge vorgeben: • für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder evangelischen Glaubens aus Homburg, • für behinderte Kinder ohne Rücksicht auf ein Glaubensbekenntnis aus Homburg, • für behinderte Kinder, wohnhaft im Saarpfalz-Kreis, • zur Förderung von Projekten der Erkennung und Behandlung von Blindheit oder Sehbehinderung und der Linderung ihrer Folgen bei Kindern in den Universitätskliniken Homburg.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gesundheit als Stiftungszweck

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Am Forum 1
66424 Homburg

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Saarland führt 190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Homburg sind insgesamt 12 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Saarland. Stand der Quelle: 25.11.2025. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung