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Schramm’sche Stiftung

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gemeinnützig

Die Schramm’sche Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Homburg.[1] Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Hilfen zur Erziehung blinder oder stark sehbehinderter Kinder evangelischen Glaubens, die in Homburg wohnen. Die Hilfen sind für die Unterbringung der Kinder in Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen oder speziellen Behinderteneinrichtungen aufzubringen, soweit trotz staatlicher Versorgungsleistungen ungedeckter Kostenbedarf und Bedürftigkeit besteht. Sofern ein derartiger förderungsfähiger Bedarf nicht feststellbar ist, werden Hilfen für andere, nachfolgend genannte Zwecke gewährt, wobei Absatz 1 und die nachfolgende Aufzählung eine Rangfolge vorgeben: • für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder evangelischen Glaubens aus Homburg, • für behinderte Kinder ohne Rücksicht auf ein Glaubensbekenntnis aus Homburg, • für behinderte Kinder, wohnhaft im Saarpfalz-Kreis, • zur Förderung von Projekten der Erkennung und Behandlung von Blindheit oder Sehbehinderung und der Linderung ihrer Folgen bei Kindern in den Universitätskliniken Homburg.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Saarland, Eintrag „Schramm’sche Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.11.2025. Übernommen in dieses Verzeichnis am 1. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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