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Jens Platz-Foundation

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung „Jens Platz-Foundation“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ohrdruf.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sicherheit & Rettungswesen, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung wird ihre Zwecke ausschließlich als Förderstiftung verwirklichen und dient der Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes, der Entwicklungszusammenarbeit, Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung, dem Naturschutz dem Umweltschutz sowie der Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke.   Die Stiftung unterstützt vorrangig die gemeinnützigen Hilfsorganisationen Plan International Deutschland e.V. Bramfelder Straße 70 22305 Hamburg, The Smile TrainStiftung Ganghoferstraße 31 80339 München, VVVVF Deutschland Reinhardtstraße 18 10117 Berlin, Ärzte ohne Grenzen e.V. Schwedenstraße 9 13359 Berlin sowie die evangelische Kirchgemeinde Gräfenhain über den Tod des Stifters hinaus. Der Stifter behält sich das Recht vor, weitere gemeinnützige Hilfsorganisationen zu benennen und zu fördern. Sofern diese nicht den vorstehenden Zwecken zugeordnet werden können, ist entsprechend des Stifterwillens eine Satzungsänderung herbeizuführen. Die Gemeinnützigkeitdadjedoch in keinem Fall gefährdet werden.   (2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch monatliche/ jährliche finanzielle Zuwendungen.   (3) Der Vorstand legt die jeweilige Höhe der monatlichen/ jährlichen finanziellen Zuwendungen an die unter Punkt (1) dieses Paragraphen aufgeführten gemeinnützigen Hilfsorganisationen sowie die evangelische Kirchgemeinde Gräfenhain fest.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Organ der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ... §7 Vorstand (1) Zu Lebzeiten des Stifters bildet der Stifter den Vorstand allein. Nach Ableben des Stifters besteht der Vorstand aus 3 Mitgliedern. (2) Der Stifter benennt zu seinen Lebzeiten jene 3 Vorstandmitglieder, welche nach seinem Ableben den Vorstand erstmalig bilden sollen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, so ergänzt sich der Vorstand selbst. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 4 Jahre. ... §8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im lnnenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, ist er von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. (2) Mitglieder des Stiftungsvorstands können sich durch einen in schriftlicher oder notarieller Form bevollmächtigten Dritten vertreten lassen. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Jens Platz-Foundation“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.