Stiftung24

Jens Platz-Foundation

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Ohrdruf · anerkannt 2022

gemeinnützig

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung wird ihre Zwecke ausschließlich als Förderstiftung verwirklichen und dient
der Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes, der Entwicklungszusammenarbeit,
Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Bildung, dem Naturschutz dem Umweltschutz sowie der Förderung
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
 
Die Stiftung unterstützt vorrangig die gemeinnützigen Hilfsorganisationen Plan International Deutschland e.V. Bramfelder Straße 70 22305 Hamburg, The Smile TrainStiftung Ganghoferstraße 31 80339 München, VVVVF Deutschland Reinhardtstraße 18 10117 Berlin,
Ärzte ohne Grenzen e.V. Schwedenstraße 9 13359 Berlin sowie die evangelische Kirchgemeinde Gräfenhain über den Tod des Stifters hinaus.
Der Stifter behält sich das Recht vor, weitere gemeinnützige Hilfsorganisationen zu
benennen und zu fördern. Sofern diese nicht den vorstehenden Zwecken zugeordnet
werden können, ist entsprechend des Stifterwillens eine Satzungsänderung herbeizuführen.
Die Gemeinnützigkeitdadjedoch in keinem Fall gefährdet werden.
 
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch monatliche/ jährliche finanzielle Zuwendungen.
 
(3) Der Vorstand legt die jeweilige Höhe der monatlichen/ jährlichen finanziellen Zuwendungen an die unter Punkt (1) dieses Paragraphen aufgeführten gemeinnützigen Hilfsorganisationen sowie die evangelische Kirchgemeinde Gräfenhain fest.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Platz
99885 Ohrdruf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Organ der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ... §7 Vorstand (1) Zu Lebzeiten des Stifters bildet der Stifter den Vorstand allein. Nach Ableben des Stifters besteht der Vorstand aus 3 Mitgliedern. (2) Der Stifter benennt zu seinen Lebzeiten jene 3 Vorstandmitglieder, welche nach seinem Ableben den Vorstand erstmalig bilden sollen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, so ergänzt sich der Vorstand selbst. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 4 Jahre. ... §8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im lnnenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, ist er von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. (2) Mitglieder des Stiftungsvorstands können sich durch einen in schriftlicher oder notarieller Form bevollmächtigten Dritten vertreten lassen. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2022
Anerkennung21.12.2022
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2022 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis