Stiftung Helbedündorf
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Helbedündorf · anerkannt 2015
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
§2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Hilfe für Behinderte, von
Kunst und Kultur, der Heimatpflege und -kunde, der Ortsverschönerung, der Erziehung,
der Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Feuerschutzes bzw. der Unfallverhütung
der freiwilligen Feuerwehren und der Förderung des Sports. Die Stiftung verwirklicht ihre
Zwecke sowohl operativ gem. §2 Abs. 2 als auch fördernd gem. § 2 Abs. 3 der Satzung.
(2) Die Zwecke Förderung der Ortsverschönerung, Altenhilfe und Hilfe für Behinderte werden
operativ insbesondere verwirklicht durch:
1. Maßnahmen zur Verbesserung der örtlichen Lebensqualität (z.B. Durchführung des Wettbewerbs
¿Lebendiges Dorf" mit den Zielen: Verschönerung der Ortsteile, Verbesserung
des Zusammenlebens und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Entsprechend
der Zielsetzung soll durch die Einwohner ein bestimmtes Objekt, ein Ort oder
Platz instandgesetzt, neugestaltet, optisch aufgewertet oder ggf. einer neuen Nutzung
zugeführt werden.)
2. Schaffung von bedürfnisgerechten Lebensbedingungen für ältere und behinderte Menschen
(behindertengerechte Ausstattung der Gemeinde)
3. Serviceleistungen, um die Mobilität behinderter und älterer Menschen zu gewährleisten
(z.B. Fahrdienste u.ä.)
(3) Daneben unterstützt die Stiftung als Förderstiftung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO:
1. die Erhaltung und Erweiterung der Schulen; Jugendprojekte; Jugendclubs
2. die Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere in Schule und Kindertagesstätte
3. den Breitensport, insbesondere für Jugendliche durch Erhaltung und Erweiterung der in
der Gemeinde befindlichen Sportanlagen sowie Angebote für sportliche und gesundheitliche
Aktivitäten
4. musische, musikalische und sonstige kulturelle Veranstaltungen, Tagungen und Ausstellungen
5. der Museen und der Gemeindebibliothek, des Brauchtums und der Heimatpflege und Unterstützung
für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen zwecks Durchführung von
Projekten der Bildung, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde
6. der Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehr (Ausbildung, Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen)
7. Dienstleistungen im Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Menschen
bei Einkauf, Essenversorgung usw.
8. Maßnahmen zur Verbesserung der örtlichen Lebensqualität
indem sie einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen
Rechts Mittel für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet.
(4) Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das derzeitige Gebiet der Gemeinde Helbedündorf
mit ihren Ortsteilen Holzthaleben, Keula, Friedrichsrode, Großbrüchter, Kleinbrüchter
und Toba. Dies gilt auch in dem Fall, dass die Gemeinde Helbedündorf mit ihren sechs
Ortsteilen aufgrund Zusammenlegung oder Auflösung über eine Gebietsreform nicht mehr
eigenständig existiert, so dass dann eine Begrenzung auf das ehemalige Gebiet der Gemeinde
Helbedündorf zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung erfolgt.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Großbrüchtersche Str. 14
99713 Helbedündorf
Erreichbarkeit
036029 82033
info@stiftung-helbeduendorf.de
stiftung-helbeduendorf.de
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. ... § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 (drei) bis 5 (fünf) Personen. ... (3) ... Jedes Vorstandsmitglied soll alleinvertretungsberechtigt sein. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5--14
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 22.12.2015 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
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Das Anerkennungsjahr 2015 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
In Helbedündorf
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