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Stiftung Helbedündorf

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gemeinnützig

Die Stiftung Helbedündorf ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Helbedündorf.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Hilfe für Behinderte, von Kunst und Kultur, der Heimatpflege und -kunde, der Ortsverschönerung, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Feuerschutzes bzw. der Unfallverhütung der freiwilligen Feuerwehren und der Förderung des Sports. Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke sowohl operativ gem. §2 Abs. 2 als auch fördernd gem. § 2 Abs. 3 der Satzung. (2) Die Zwecke Förderung der Ortsverschönerung, Altenhilfe und Hilfe für Behinderte werden operativ insbesondere verwirklicht durch: 1. Maßnahmen zur Verbesserung der örtlichen Lebensqualität (z.B. Durchführung des Wettbewerbs ¿Lebendiges Dorf" mit den Zielen: Verschönerung der Ortsteile, Verbesserung des Zusammenlebens und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Entsprechend der Zielsetzung soll durch die Einwohner ein bestimmtes Objekt, ein Ort oder Platz instandgesetzt, neugestaltet, optisch aufgewertet oder ggf. einer neuen Nutzung zugeführt werden.) 2. Schaffung von bedürfnisgerechten Lebensbedingungen für ältere und behinderte Menschen (behindertengerechte Ausstattung der Gemeinde) 3. Serviceleistungen, um die Mobilität behinderter und älterer Menschen zu gewährleisten (z.B. Fahrdienste u.ä.) (3) Daneben unterstützt die Stiftung als Förderstiftung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO: 1. die Erhaltung und Erweiterung der Schulen; Jugendprojekte; Jugendclubs 2. die Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere in Schule und Kindertagesstätte 3. den Breitensport, insbesondere für Jugendliche durch Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen Sportanlagen sowie Angebote für sportliche und gesundheitliche Aktivitäten 4. musische, musikalische und sonstige kulturelle Veranstaltungen, Tagungen und Ausstellungen 5. der Museen und der Gemeindebibliothek, des Brauchtums und der Heimatpflege und Unterstützung für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen zwecks Durchführung von Projekten der Bildung, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde 6. der Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehr (Ausbildung, Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen) 7. Dienstleistungen im Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Menschen bei Einkauf, Essenversorgung usw. 8. Maßnahmen zur Verbesserung der örtlichen Lebensqualität indem sie einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. (4) Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das derzeitige Gebiet der Gemeinde Helbedündorf mit ihren Ortsteilen Holzthaleben, Keula, Friedrichsrode, Großbrüchter, Kleinbrüchter und Toba. Dies gilt auch in dem Fall, dass die Gemeinde Helbedündorf mit ihren sechs Ortsteilen aufgrund Zusammenlegung oder Auflösung über eine Gebietsreform nicht mehr eigenständig existiert, so dass dann eine Begrenzung auf das ehemalige Gebiet der Gemeinde Helbedündorf zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung erfolgt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. ...   § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 (drei) bis 5 (fünf) Personen. ... (3) ... Jedes Vorstandsmitglied soll alleinvertretungsberechtigt sein. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5--14

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Helbedündorf“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.