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Arnhold-Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Arnhold-Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Helbedündorf.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Gesundheit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck, Leistungen der Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist die wirtschaftliche Unterstützung der leiblichen, ehelichen
Abkömmlinge von Detlef Arnhold, Jeannette Arnhold, verheiratete Jeannette Michel
und Babett Arnhold, verheiratete Babett Herold. Des Weiteren soll Marit Mach aus
Schlotheim, Angerweg, gleichberechtigt und auf Lebenszeit wirtschaftlich unterstützt
werden. Insbesondere soll der angemessene Lebensunterhalt der Destinatäre
gesichert, sowie Ausbildung und Weiterbildung gefördert werden. Durch eine
künftige Satzungsänderung kann der Personenkreis der Destinatäre erweitert
werden, wenn dies mit dem Stifterwillen vereinbar ist.
(2) Die Destinatäre haben einen Anspruch auf Leistungen der Stiftung, aber nicht auf das
Vermögen der Stiftung.
(3) Die Ansprüche übertragen sich nach den Regelungen des Erbrechts in den Stämmen
von Jeannette Michel und Babett Herold, sofern es sich um leibliche, eheliche
Abkömmlinge handelt. Die Nachkommen von Marit Mach sollen nur
bezugsberechtigt sein, wenn sie im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten. Die
Verteilung setzt sich in diesem Verhältnis fort. Bezugsberechtigt ist immer nur die
älteste Generation eines Familienstammes, welche die Erträge zu gleichen Teilen
bezogen auf den Familienstamm erhält. Dieser kann für eine Unterverteilung sorgen.
(4) 60% der jährlichen Einkünfte müssen für jeden Familienstamm und Marit Mach bei
einer Sitzung mit anschließendem gemeinsamem Essen, das jedes Jahr vom Vorstand
ausgerichtet wird, ausgezahlt werden. Einen Anspruch auf Unterstützung haben nur
die in Absätzen 1 und 3 festgelegten Destinatäre, die der Einladung gefolgt sind und
Kranke, deren Krankheit einem Kommen zum vom Vorstand bestellten Treffpunkt
nicht möglich ist. Diesen Ausnahmezustand stellt der Vorstand fest. Von den
restlichen 40%der jährlichen Einkünfte sind die Verwaltungsauslagen der Stiftung
und die Ausgaben für das Familientreffen zu entnehmen. Die restlichen Mittel
werden in einer Rücklage angespart, über deren Verteilung haben die Anwesenden
beim Zusammentreffen im Dezember eines jeden Jahres zu entscheiden. Dabei hat
jeder Anwesende eine Stimme. Sollte es keine Einigung geben, werden die Gelder ein
weiteres Jahr angespart. Nach 5 Jahren ohne Einigung entscheidet der Vorstand über
die Verteilung oder eine weitere Ansparung.
(5) Für den Fall, dass einer der Destinatäre eine Vollzeittätigkeit unabhängig von
Funktion oder Aufgabe in der Agrarbetrieb Großbrüchter GmbH & CO. KG
übernimmt, wird dieser Vorstand der Familienstiftung, jedoch erst nach Beendigung
der Amtszeit des Stifters als Vorstand. Bei der Verteilung der Erträge ist dann
folgender Schlüssel anzuwenden: Der Vorstand erhält 60% der jährlichen Erträge für
die Verbesserung seiner persönlichen Lebenssituation und die mit der
Betriebsführung verbundenen Ausgaben. Dies gilt ausdrücklich auch für Marit Mach.
Sollten zwei oder mehr Destinatäre eine Vollzeittätigkeit im Unternehmen
aufnehmen, erhalten sie die 60 Prozent der Erträge zu gleichen Teilen, zusätzlich
jeweils weitere 10 Prozent der übrigen Erträge, jedoch nicht mehr als insgesamt 50
Prozent des Gesamtertrages. Der Vorstand wird dann von den Destinatären aus
diesem Personenkreis gewählt mit einer Mehrheit von mehr als 50 %. Der Vorstand
bleibt solange im Amt, bis ein neuer gewählt ist. Für die Verteilung der übrigen
Erträge gelten Absätze 3 und 4, wobei die bereits nach Absatz 5 Satz 1 bis 4
Begünstigten bei der weiteren Verteilung nicht bedacht werden.
(6) In Zweifelsfragen entscheidet der Vorstand.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§4 Organ der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. (2) Der Vorstand besteht aus einer Person. Erster Vorstand der Stiftung ist der Stifter Detlef Arnhold im Erlebensfall bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Für den Fall, dass der Vorstand danach nicht nach § 2 Abs. 5 bestimmt werden kann, gelten folgende Regelungen: Das Amt geht nach dem Ausscheiden des Stifters an Jeannette Michel über. Sie bleibt Vorstand im Erlebensfall bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Ihr Nachfolger wird ihr Sohn Yanic Michel, er ist für 5 Jahre als Vorstand benannt. Nach dieser Zeit wird der Vorstand alle 4 Jahre aus dem Kreis der Destinatäre neu gewählt. ... Der Vorstand muss ein leiblicher, ehelicher Abkömmling von Detlef Arnhold sein. (3) ...   § 5 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Es hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. (2) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Helbedündorf sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2016 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Arnhold-Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigGesundheitFamilienstiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2016