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Thekla & Helmut Hofmann Stiftung

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Die Thekla & Helmut Hofmann Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Prath.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenverordnung (AO). 2) Zwecke der Stiftung sind die Förderung • der Jugendhilfe • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe • des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes • mildtätiger Zwecke durch die Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die wegen ihres Gesundheitszustandes oder ihrer sozialen und/oder wirtschaftlichen Situation hilfsbedürftig sind. Die Förderung von Einzelpersonen erfolgt nur i. S. d. § 53 AO und bedarf einer Bedürftigkeitsprüfung. 3) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch • finanzielle und ideelle Förderung von Angeboten zur Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Beratung (z.B. Förderung von Projekten und Events in Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Jugendpflege mit besonderem pädagogischem Wert, z.B. Buch- bzw. Autorenlesungen, Zeitzeugengespräche, Theater-, Kunst- und Musikprojekte, u. ä.) • finanzielle Förderung von Kindertagesstätten, Spielplätzen, Schulen und Jugendpflegeeinrichtungen (z.B. Bezuschussung von besonderen Anschaffungen durch Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendpflege sowie für Spielplätze) • Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, insbesondere Maßnahmen zur Förderung des Erlernens der deutschen Sprache, der Ausbildung und der Integration (z.B. Lernhilfeangebote, integrative Sprachkurse, Lernmittelzuschüsse) • finanzielle und ideelle Hilfe für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Notlagen, insbesondere auch bei geringem oder fehlen-dem familiären Halt oder Erkrankung, als Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen einschließlich Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten sowie Unterstützung entsprechender Hilfsmaßnahmen (z. B. Zuwendung von Geldbeträgen als einmalige oder laufende Zahlungen, Unterstützung bei kostenintensiven Klassenfahrten oder Kulturveranstaltungen, Kostenzuschuss bei besonderen Begabungsschwerpunkten) • finanzielle und ideelle Förderung von Projekten und Konzepten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die der Motivation und Wertevermittlung (z.B. auch Antirassismus-Arbeit) dienen, insbesondere auch Förderung oder Durchführung präventiver Projekte • Förderung von Jugendprojekten im Bereich des Natur- und Umwelt-schutzes wie insbesondere die Einbeziehung der Natur und des Waldes mit dem alten Bienenhaus am Rheinsteig als Lern- und Erlebnisort für Kleingruppen (z.B. durch Naturführungen, Sammeln und Aussäen von Eicheln und Bucheckern als Anpflanzungsaktion, Basteln von Nistkästen, Vogelhäuschen, Insektenhotels, u.a.) • Bezuschussung von Kostenaufwendungen bzw. Honoraren für Referenten und Übungsleiter von Projekten, welche in § 2 Abs. 3 Pkt. 1 benannt sind. Zur effektiven Erfüllung dieser Aufgaben soll die Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe gepflegt werden. 4) Die Zwecke der Stiftung können auch durch die Beschaffung von Mitteln, auch Sachmitteln, für die Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Einrichtung, deren steuerbegünstigte Zwecke denen der Stiftung entsprechen, verfolgt werden. 5) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 6) Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Die Stifterin und ihre Erben sowie die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. 7) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Thekla & Helmut Hofmann Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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