Stiftung24

Deinhard-Stiftung

Sitz in Koblenz · anerkannt 1970

gemeinnützig

Satzungszweck

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2) Zweck der Stiftung ist die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen, zum Beispiel Beethoven-Konzerte und die Gewährung von Zuwendungen für die Restaurierung und laufende Unterhaltung des Geburtshauses der Mutter Beethovens in Koblenz-Ehrenbreitstein sowie die Hilfeleistung bei der Organisation von Ausstellungen aus dem Nachlasse Beethovens, der sich zum größten Teil in der Julius Wegeler’schen Familienstiftung befindet.
Das Geburtshaus der Mutter Beethovens steht zurzeit im Eigentum der Stadt Koblenz. Diese unterhält in Verbindung mit dem Mittelrhein-Museum dort eine Gedenkstätte und ein Museum.
Der Vorstand der Stiftung hat zu bestimmen, wie der Zweck im Einzelnen zu erreichen ist.
3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Maßnahmen
• zur Gebäudeunterhaltung
• zum Erhaltung der musealen Inneneinrichtung
• zur Bestandserhaltung (restauratorische Maßnahmen)
• zur wissenschaftlichen Erschließung der Bestände
sowie der Unterstützung von
• Ausstellungsvorhaben
• Publikationen
• Ankäufen von Museumsobjekten
• wissenschaftlichen Forschungsvorhaben und Veranstaltungen
4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifterin und ihre Erben sowie die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen.
6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Zentralplatz 1
56068 Koblenz

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 52 in Koblenz erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1970 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis