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„Fußball hilft! – Die Stiftung des Fußballverbandes Rheinland"

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gemeinnützig

Die „Fußball hilft! – Die Stiftung des Fußballverbandes Rheinland" ist eine Stiftung mit Sitz in Koblenz.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports sowie der vielfältigen gemeinnützigen und sozialen Tätigkeiten des Fußballverbandes Rheinland (FVR) und der Kunst, sofern diese im Zusammenhang mit dem Fußballsport steht und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch a. die Förderung des Frauen- und Mädchenfußballs, auch im Rahmen entsprechender Schul- und Vereinsprojekte b. die Unterstützung internationaler Begegnungen von jungen Sportlern sowie die Unterstützung der nationalen und internationalen FVR-Partnerschaften und Projekte, die im Zusammenhang mit dem Fußballsport stehen c. die Unterstützung von Projekten, die einen künstlerisch-kulturellen Bezug zum Fußballsport aufweisen. (2) Die Förderung ist nur für Projekte im Verbandsgebiet des Fußballverbandes Rheinland möglich. (3) Die Stiftung darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Satzungszwecks dienlich und gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „„Fußball hilft! – Die Stiftung des Fußballverbandes Rheinland"“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.