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Gertrud Bienko-Stiftung

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gemeinnützig

Die Gertrud Bienko-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Koblenz.[1] Sie ist seit 1988 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

1.0 Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur durch die ideelle und finanzielle Förderung der städtischen Musikschule Koblenz.
1.1 Mit den Erträgnissen des Stiftungsvermögens und Spenden Dritter sollen begabte und förderungswürdige Musikschüler und Musikschülerinnen gefördert werden.
Die Einzelheiten ergeben sich aus einer vom Vorstand vorzuschlagenden und durch den Stiftungsrat zu bestimmenden Förderrichtlinie.
1.2 Aus den noch verbleibenden Mitteln können Zahlungen geleistet werden als:
- Zuschüsse zur Chor-, Orchester- und Kammermusikarbeit der Schule, insbesondere zur Mitfinanzierung von Konzertveranstaltungen
- Zuschüsse zur Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln (auch zur Beschaffung von Instrumenten) für sozialschwache Schülerinnen und Schüler, soweit dies nicht im Rahmen der städtischen Etatmittel durch die Schule geregelt ist.
- Zuschüsse zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Musikschule einschließlich angemessener Beiträge für die PR-Arbeit, soweit sie im Zusammenhang mit der Förderung begabter und förderungswürdiger Schülerinnen und Schüler der Musikschule steht
- Zuschüsse zur Finanzierung von Schulveranstaltungen verschiedenster Art einschließlich Honorarzahlungen für Solo- und Lehrerkonzerte
- Zuschüsse zum Ankauf von Instrumenten für die Musikschule.
1.3 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für Zwecke gemäß der Stiftungssatzung verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Stifterin und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
1.4 Ein Rechtsanspruch Dritter auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Koblenz sind insgesamt 52 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1988 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Gertrud Bienko-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.