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Gertrud Bienko-Stiftung

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gemeinnützig

Die Gertrud Bienko-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Koblenz.[1] Sie ist seit 1988 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

1.0 Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur durch die ideelle und finanzielle Förderung der städtischen Musikschule Koblenz. 1.1 Mit den Erträgnissen des Stiftungsvermögens und Spenden Dritter sollen begabte und förderungswürdige Musikschüler und Musikschülerinnen gefördert werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus einer vom Vorstand vorzuschlagenden und durch den Stiftungsrat zu bestimmenden Förderrichtlinie. 1.2 Aus den noch verbleibenden Mitteln können Zahlungen geleistet werden als: - Zuschüsse zur Chor-, Orchester- und Kammermusikarbeit der Schule, insbesondere zur Mitfinanzierung von Konzertveranstaltungen - Zuschüsse zur Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln (auch zur Beschaffung von Instrumenten) für sozialschwache Schülerinnen und Schüler, soweit dies nicht im Rahmen der städtischen Etatmittel durch die Schule geregelt ist. - Zuschüsse zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit zugunsten der Musikschule einschließlich angemessener Beiträge für die PR-Arbeit, soweit sie im Zusammenhang mit der Förderung begabter und förderungswürdiger Schülerinnen und Schüler der Musikschule steht - Zuschüsse zur Finanzierung von Schulveranstaltungen verschiedenster Art einschließlich Honorarzahlungen für Solo- und Lehrerkonzerte - Zuschüsse zum Ankauf von Instrumenten für die Musikschule. 1.3 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für Zwecke gemäß der Stiftungssatzung verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stifterin und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. 1.4 Ein Rechtsanspruch Dritter auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Gertrud Bienko-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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