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Wilhelm-Focke-Stiftung

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erloschen

Die Wilhelm-Focke-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gera.[1] Sie ist seit 1904 anerkannt. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Stiftungszweck

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand.   §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Zu Lebzeiten der Stifter haben sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglieder des Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifter oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus den beiden Stiftern Dr. Iris Besold und Michael Besold. (6) Michael Besold ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Dr. Iris Besold ist auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt Mitglied des Stiftungsvorstands und die 1. Stellvertretung von Michael Besold sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein den Stiftern, solange sie Mitglieder des Stiftungsvorstands sind, und zwar auch dann, wenn sie weitere Vorstandsmitglieder berufen haben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Wilhelm-Focke-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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Kategorien:GeraLand Thüringenrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1904