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von Wiese-Stiftung

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gemeinnützig

Die von Wiese-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gera.[1] Sie ist seit 1817 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck
 
1. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung in den Schulen und Gymnasien der Stadt Gera. Bei hinreichenden Mitteln soll die Stiftung auch im sozialen Bereich tätig werden, namentlich auf dem Gebiet der präventiven Jugendhilfe, insbesondere der Jugendsozialarbeit.
 
2. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
 
 
- Preisverleihungen, beispielsweise für die besten Jahrgangsabschlüsse oder für besonders herausragende Leistungen an Schulen und Gymnasien sowie Ausbildungsschulen.
 
- Durchführung von Wettbewerben, beispielsweise städtische Schulwettbewerbe zu aktuellen sozialen sowie ökologischen Themen
 
- Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Förderung bzw. Unterstützung von Jugendlichen, beispielsweise durch finanzielle Unterstützungen von Schülern bei innovativen und sozialpolitischen Projekten oder finanzielle Unterstützungen von sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligten Jugendlichen zur möglichen Teilnahme an Schul- bzw. Jugendprogrammen
 
- Projektförderung, beispielsweise durch Förderung von Schulen mit vielseitigen bzw. außergewöhnlichen Lernbedingungen oder Förderung von internationalen Jugendaustauschprogrammen
 
- Förderung von Veranstaltungen in sozialen Einrichtungen, beispielsweise durch Förderung bei Programmen und besonderen Themenveranstaltungen in Jugendclubs oder Begegnungsstätten.
 
(3) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgan 1. Organ der Stiftung ist der Vorstand.   § 8 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern.   § 9 Aufgaben des Vorstandes ... 2. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Mitglieder.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1817 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „von Wiese-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GeraLand ThüringenBildung & ErziehungSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1817