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Hartmut Zabel Stiftung

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gemeinnützig

Die Hartmut Zabel Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hannover.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege und Mildtätigkeit.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist im Altkreis Husum:

a) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53

Abgabenordnung, zur Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und zur Förderung der

Bildung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des

öffentlichen Rechts,

b) die unmittelbare Unterstützung hilfebedürftiger Kinder, Jugendlicher und anderer Personen aus

benachteiligten Familien im Sinne des § 53 Abgabenordnung.

Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch:

a) die Weitergabe der überwiegenden Stiftungsmittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften

und/oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke,

und zwar im Bereich

aa) der Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, z. B. durch finanzielle

Unterstützung in einer Notlage für die Anschaffung von Hilfsmitteln und Medikamenten,

ab) der (Fort-)Bildung, z. B. durch Zuschüsse für die Ausbildung / Fortbildung von Beschäftigten in

ambulanten/stationären Hospizeinrichtungen,

ac) der Förderung der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes insbesondere durch Zuschüsse für die

Erhaltung und kulturelle Nutzung von Kulturdenkmälern,

b) die unmittelbare Unterstützung von hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und anderen Personen

aus benachteiligten Familien, wie z. B. Übernahme von Musik-Patenschaften zum Erlernen eines

Musikinstruments zum Ausgleich von ungleichen Bildungschancen im Bereich der Musik oder

Zuschüsse für die Anschaffung von Lehr- und Ausbildungsmaterial.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied, die alle einzelvertretungsbefugt sind.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu vier Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2014 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Hartmut Zabel Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.