Stiftung Christlicher Bildungscampus Gera
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gemeinnützig
Die Stiftung Christlicher Bildungscampus Gera ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gera.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.
Stiftungszweck
§2 Zwecke der Stiftung, Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Stiftung sind: a. Förderung von Bildung und Erziehung sowie Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7A0, b. Förderung von Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO und c. Mildtätigkeit gemäß § 53 AO. (3) Die Stiftungszwecke werden unmittelbar nach Errichtung insbesondere wie folgt verwirklicht: a. Förderung von Bildung und Erziehung sowie Berufsbildung durch: - die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch ideelle und materielle Förderung und Pflege einer christlich orientierten Bildung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage der biblischen Botschaft, des christlichen Menschenbildes und Wertesystems; - die Förderung christlicher Bildungs- und Erziehungseinrichtungen durch Gestaltung von Informationsveranstaltungen und Zurverfügungstellung von Lehr- und Lernmitteln; - Förderung von Maßnahmen, welche die Implementierung und Festigung des Lernkonzeptes im MGML-Methodology bzw. Le.Ple.fE in der christlichen Gemeinschaftsschule Gera verfolgen; - Gewährung von altersunabhängigen Bildungsstipendien, auch in der Kooperation mit anderen gemeinnützigen Trägern; - die Unterstützung und Förderung zur Vermittlung von christlichen Werten in Ehe und Familie durch Gestaltung geeigneter Informationsveranstaltungen; b. Förderung der Jugendhilfe durch: - Maßnahmen insbesondere im elementarpädagogischen Bereich sowie der schulischen und außerschulischen Bildung wie bspw.: die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Finanzierung und Gestaltung von Familienfreizeiten; - Schaffung und Erhalt einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt durch Anschaffung von geeigneten Spielgeräten; - die Unterstützung von Eltern und Kindern, darunter Erziehungsberatung; - Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren (Kinder- und Jugendschutz) durch Organisation von Präventionsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen. - Gewährung von Ausbildungsstipendien, auch in der Kooperation mit anderen gemeinnützigen Trägern. c. Verfolgung mildtätiger Zwecke mittels der direkten Unterstützung von - gemäß § 53 Nr. 2 AO wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen, sofern die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 AO nachgewiesen ist (bspw. durch Zuschüsse für Schulmaterialien oder andere Hilfsmittel, die den Schulalltag erleichtern) und - gemäß § 53 Nr. 1 AO persönlich hilfsbedürftigen Personen, sofern diese Unterstützung bei dem Zustand der zu unterstützenden persönlich hilfsbedürftigen Person hilfreich ist und die persönliche Hilfsbedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 1 AO nachgewiesen ist (bspw. durch Fahrdienste zum Unterricht, Bereitstellung von Essen). Finanzielle Unterstützung darf persönlich hilfsbedürftigen Personen nur unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 AO gewährt werden und sofern die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 AO nachgewiesen ist. Die vorstehenden Beispiele sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr auch andere Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu erreichen. (4) Die Stiftung kann ihre Zwecke auch erfüllen, indem sie ihre Mittel einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (5) Die Stiftung ist zugleich als Multiplikatorenstiftung gedacht. Durch die Aktivitäten der Stiftung sollen u.a. auch andere Stiftungen, Vereinigungen, Unternehmen, staatliche Stellen und Einzelpersonen angeregt werden, ebenfalls die Stiftungszwecke zu unterstützen. Die Stiftung kann ihnen dabei auch anbieten, für sie passende Projekte auszuwählen und sicherzustellen, dass die Unterstützung für die jeweiligen Zwecke eingesetzt wird sowie ein Reporting für die Initiativen aufzubauen. (6) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieser Verfassung nicht zu. (8) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Organmitglieder sowie die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§9 Zuständigkeiten des Vorstandes, Vertretung der Stiftung (1) ... (2) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gesetzlich vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Vorstandes oder im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Vorstandsmitglieder können durch den Stiftungsrat von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern für einzelne Rechtsgeschäfte Einzelvertretungsbefugnis erteilen. (3) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Stiftungsrat Mitglieder: 5-9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Gera
- KSL-H Stiftung
- Stiftung Gerichtsmedizin – Rechtsmedizin regional
- Sparkassenstiftung Landschaftspflege
- Dr. Dr. Engelhardt-Stiftung des Rutheneums
- Stiftung Tulipan
- Sparkassenstiftung Gera-Greiz
- Geraer Stiftung für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen
- Geschwister-Döge-Stiftung
- Alle 20 in Gera
Gleicher Zweck
- GERHARD MERZYN UND UWE MÖLLER STIFTUNG Hamburg
- Bianca Vetter Foundation München
- Waldstraßenstiftung Bruno und Eva Hake Wiesbaden
- SHannoverStiftung Hannover
- Stiftung Journalistenakademie München
- Detlef Hegemann Stiftung Bremen
- LBBW-Stiftungsfamilie Stuttgart
- Hohenstaufenstiftung Göppingen
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Janthor und Tappert Stiftung Lauscha
- Volkmann Familienstiftung Auleben
- Klassik Stiftung Weimar Weimar
- Stiftung Künstlerhof "Roter Ochse" Schleusingen
- Bethge-Meyer Familie MMXXIII Stiftung Lauscha
- Das Widdemarktersche Stipendium Vacha Vacha
- Kirchhoved-Stiftung Erfurt
- Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen Nordhausen
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Christlicher Bildungscampus Gera“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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