Stiftung Christlicher Bildungscampus Gera
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gemeinnützig
Die Stiftung Christlicher Bildungscampus Gera ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gera.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.
Zweck laut Satzung
§2 Zwecke der Stiftung, Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke
im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zwecke der Stiftung sind:
a. Förderung von Bildung und Erziehung sowie Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Satz
1 Nr. 7A0,
b. Förderung von Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO und
c. Mildtätigkeit gemäß § 53 AO.
(3) Die Stiftungszwecke werden unmittelbar nach Errichtung insbesondere wie folgt verwirklicht:
a. Förderung von Bildung und Erziehung sowie Berufsbildung durch:
- die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
durch ideelle und materielle Förderung und Pflege einer christlich orientierten Bildung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage der biblischen Botschaft, des christlichen Menschenbildes und Wertesystems;
- die Förderung christlicher Bildungs- und Erziehungseinrichtungen durch Gestaltung
von Informationsveranstaltungen und Zurverfügungstellung von Lehr- und
Lernmitteln;
- Förderung von Maßnahmen, welche die Implementierung und Festigung des
Lernkonzeptes im MGML-Methodology bzw. Le.Ple.fE in der christlichen Gemeinschaftsschule
Gera verfolgen;
- Gewährung von altersunabhängigen Bildungsstipendien, auch in der Kooperation
mit anderen gemeinnützigen Trägern;
- die Unterstützung und Förderung zur Vermittlung von christlichen Werten in Ehe
und Familie durch Gestaltung geeigneter Informationsveranstaltungen;
b. Förderung der Jugendhilfe durch:
- Maßnahmen insbesondere im elementarpädagogischen Bereich sowie der schulischen
und außerschulischen Bildung wie bspw.:
die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Finanzierung
und Gestaltung von Familienfreizeiten;
- Schaffung und Erhalt einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt durch
Anschaffung von geeigneten Spielgeräten;
- die Unterstützung von Eltern und Kindern, darunter Erziehungsberatung;
- Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren (Kinder-
und Jugendschutz) durch Organisation von Präventionsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen.
- Gewährung von Ausbildungsstipendien, auch in der Kooperation mit anderen gemeinnützigen Trägern.
c. Verfolgung mildtätiger Zwecke mittels der direkten Unterstützung von
- gemäß § 53 Nr. 2 AO wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen, sofern die wirtschaftliche
Hilfsbedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 AO nachgewiesen ist (bspw. durch Zuschüsse für Schulmaterialien oder andere Hilfsmittel, die den Schulalltag erleichtern) und
- gemäß § 53 Nr. 1 AO persönlich hilfsbedürftigen Personen, sofern diese Unterstützung
bei dem Zustand der zu unterstützenden persönlich hilfsbedürftigen Person hilfreich ist und die persönliche Hilfsbedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 1 AO nachgewiesen ist (bspw. durch Fahrdienste zum Unterricht, Bereitstellung von Essen). Finanzielle Unterstützung darf persönlich hilfsbedürftigen Personen nur unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 AO gewährt werden und sofern die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 AO nachgewiesen ist.
Die vorstehenden Beispiele sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr auch
andere Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu erreichen.
(4) Die Stiftung kann ihre Zwecke auch erfüllen, indem sie ihre Mittel einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese
selbst steuerbegünstigt ist.
(5) Die Stiftung ist zugleich als Multiplikatorenstiftung gedacht. Durch die Aktivitäten der Stiftung sollen u.a. auch andere Stiftungen, Vereinigungen, Unternehmen, staatliche Stellen
und Einzelpersonen angeregt werden, ebenfalls die Stiftungszwecke zu unterstützen.
Die Stiftung kann ihnen dabei auch anbieten, für sie passende Projekte auszuwählen
und sicherzustellen, dass die Unterstützung für die jeweiligen Zwecke eingesetzt wird
sowie ein Reporting für die Initiativen aufzubauen.
(6) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(7) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten
aufgrund dieser Verfassung nicht zu.
(8) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Organmitglieder sowie die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln der Stiftung.
(9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§9 Zuständigkeiten des Vorstandes, Vertretung der Stiftung (1) ... (2) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gesetzlich vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Vorstandes oder im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Vorstandsmitglieder können durch den Stiftungsrat von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern für einzelne Rechtsgeschäfte Einzelvertretungsbefugnis erteilen. (3) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Stiftungsrat Mitglieder: 5-9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
In Gera sind insgesamt 17 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 17 in Gera erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Gera
- KSL-H Stiftung
- Stiftung Gerichtsmedizin – Rechtsmedizin regional
- Sparkassenstiftung Landschaftspflege
- Dr. Dr. Engelhardt-Stiftung des Rutheneums
- Stiftung Tulipan
- Sparkassenstiftung Gera-Greiz
- Geraer Stiftung für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen
- Geschwister-Döge-Stiftung
- Alle 17 in Gera
Gleicher Zweck
- GERHARD MERZYN UND UWE MÖLLER STIFTUNG Hamburg
- Bianca Vetter Foundation München
- Waldstraßenstiftung Bruno und Eva Hake Wiesbaden
- SHannoverStiftung Hannover
- Stiftung Journalistenakademie München
- Detlef Hegemann Stiftung Bremen
- LBBW-Stiftungsfamilie Stuttgart
- Hohenstaufenstiftung Göppingen
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Janthor und Tappert Stiftung Walddorfhäslach
- Volkmann Familienstiftung Heringen /Helme OT Auleben
- Klassik Stiftung Weimar Weimar
- Stiftung Künstlerhof "Roter Ochse" Schleusingen
- Bethge-Meyer Familie MMXXIII Stiftung Welle
- Das Widdemarktersche Stipendium Vacha Erfurt
- Kirchhoved-Stiftung Bad Elster
- Stiftung der Kreissparkasse Nordhausen Nordhausen
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Christlicher Bildungscampus Gera“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.