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Sparkassenstiftung Gera-Greiz

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gemeinnützig

Die Sparkassenstiftung Gera-Greiz ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gera.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.   (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Kunst und Kultur, von Wissenschaft und Forschung, von Landschaftspflege, von Natur- und Umweltschutz, der Jugendhilfe, des Sports und der Altenhilfe sowie mildtätiger Zwecke primär im Geschäftsgebiet der Sparkasse Gera-Greiz.   (3) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke     a) durch eigene Maßnahmen, insbesondere dadurch, dass sie     aa) auf den Gebieten von Literatur, Theater, Musik und der bildenden und darstellenden Künste als Träger von Veranstaltungen und als Auftraggeber oder Herausgeber von Veröffentlichungen auftritt, Kunstpreise stiftet, Stipendien vergibt sowie die Finanzierung von Leihgaben, insbesondere an Museen, Bibliotheken und Archive, soweit es sich um Einrichtungen einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, gewährt,   ab) auf den Gebieten von Wissenschaft und Forschung Aufträge zu Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Arbeiten vergibt,   ac) auf den Gebieten von Natur- und Umweltschutz durch geeignete Maßnahmen, z.B. die Beauftragung entsprechender wissenschaftlicher Untersuchungen, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Herausgabe von Publikationen, zur Erhaltung und Schutz der Natur und der gefährdeten Tier - und Pflanzenwelt beiträgt,   ad) auf dem Gebiet der Landschaftspflege insbesondere Einzelmaßnahmen im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Bundesgartenschau 2007 in Gera-Ronneburg umsetzt und zum späteren Erhalt der geschaffenen Anlagen beiträgt,   ae) auf dem Gebiet des Sports Projekte und Vorhaben - insbesondere im Bereich des Jugendsports - in Sportvereinen fördert sowie Sportveranstaltungen und Turniere ausrichtet oder fördert,   af) auf dem Gebiet der Altenhilfe Projekte und Vorhaben der in diesem Bereich tätigen Vereinigungen fördert sowie entsprechende Veranstaltungen ausrichtet oder fördert.   b) durch direkte Unterstützung und Zuwendungen an bedürftige Personen im Sinne des §53 AO,   c) durch die Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften,   d) durch die Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken.   (5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Stiftungskuratorium. ...   § 7 Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seinen Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied.

Organe

Vorstand Mitglieder: offen Stiftungskuratorium Mitglieder: 15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sparkassenstiftung Gera-Greiz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.