Augusta-Viktoria-Stift
rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 1864
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2 Aufgaben und Zweck
(1) Die Stiftung will heranwachsenden Kindern, hilfsbedürftigen und auch kranken Menschen sowie Senioren Fürsorge und Betreuung bieten. Das Zusammenwachsen und aneinander Festhalten von Menschen verschiedener Altersstufen vom Kleinkind bis zu den Senioren ist besonderes Anliegen der Stiftung.
(2) Die Stiftung weiß sich ihrer Landeskirche, der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, eng verbunden und erwartet den Schutz und die Fürsorge ihrer Kirche.
(3) Alle Arbeit in der Stiftung geschieht in der Verantwortung vor Gott, wie er in der Heiligen Schrift bezeugt und nach den Bekenntnissen der Kirche verkündigt wird.
(4) Die Organe der Stiftung sind verpflichtet, das christliche Leitbild zu pflegen und zu wahren. Die Mitarbeiter tragen mit ihren Möglichkeiten und Gaben zum geistlichen Leben der Stiftung bei.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Hospitalplatz 15a
99084 Erfurt
Erreichbarkeit
+49361659640
mpb@augusta-viktoria-stift.de
augusta-viktoria-stift.de
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Organe der Stiftung ( 1) Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. §6 Zusammensetzung und Aufgaben des Kuratoriums (1) Die Stiftung ist der organschaftlichen Aufsicht des Kuratoriums unterstellt; die kirchliche und staatliche Stiftungsaufsicht wird hierdurch nicht berührt. Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Stiftungssatzung, um den Zweck der Stiftung und den mutmaßlichen Stifterwillen so wirksam wie möglich zu erfüllen. §8 Vorstand (1) Die Stiftung hat einen oder mehrere hauptamtliche Vorstandsmitglieder. (2) Der Vorstand verwaltet die Stiftung und führt die Geschäfte der Stiftung unter Beachtung des Stiftungszwecks, dieser Satzung sowie der Beschlüsse des Kuratoriums. Dazu gehören insbesondere: - Verwaltung des Stiftungsvermögens - Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums -Berichterstattung und Rechnungslegung über die Tätigkeit der Stiftung. (3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Stiftung befugt, es sei denn, dass das Kuratorium einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt.
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 Kuratorium Mitglieder: 9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1864 |
|---|---|
| Anerkennung | 20.11.1864 |
| Rechtsform | rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 1864 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Erfurt
Gleicher Zweck
- Vereinigte Wohlfahrtsstiftung Coburg Coburg
- Elly-Sachinis-Stiftung für tumor- und leukämiekranke Kinder der Kinderklinik Erfurt Hamburg
- Schering Stiftung Berlin
- Stefanie und Helmut Löser-Stiftung Frankfurt am Main
- SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft Hamburg
- Erwin und Barbara Hauser-Stiftung München
- Agnes- und- Christian- Guilino- Stiftung Beilngries
- Stiftung Familie in Not Kiel
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Zeitreise Kyffhäuserland Kyffhäuserland
- Gut Sambach Stiftung Mühlhausen
- Münchow Familienstiftung Borna
- Dr. Zollmann Stiftung Jena
- Deutsche Shakespeare-Stiftung Weimar
- Stiftung Zukunft Bischofroda - Thüringen Bischofroda
- Stiftung Tulipan Gera
- Christliche Herberge zur Heimat Halle
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