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Augusta-Viktoria-Stift

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gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Stiftung „Augusta-Viktoria-Stift“ ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 1864 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§2 Aufgaben und Zweck   (1) Die Stiftung will heranwachsenden Kindern, hilfsbedürftigen und auch kranken Menschen sowie Senioren Fürsorge und Betreuung bieten. Das Zusammenwachsen und aneinander Festhalten von Menschen verschiedener Altersstufen vom Kleinkind bis zu den Senioren ist besonderes Anliegen der Stiftung.  (2) Die Stiftung weiß sich ihrer Landeskirche, der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, eng verbunden und erwartet den Schutz und die Fürsorge ihrer Kirche.  (3) Alle Arbeit in der Stiftung geschieht in der Verantwortung vor Gott, wie er in der Heiligen Schrift bezeugt und nach den Bekenntnissen der Kirche verkündigt wird.  (4) Die Organe der Stiftung sind verpflichtet, das christliche Leitbild zu pflegen und zu wahren. Die Mitarbeiter tragen mit ihren Möglichkeiten und Gaben zum geistlichen Leben der Stiftung bei.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5  Organe der Stiftung ( 1) Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand.  §6 Zusammensetzung und Aufgaben des Kuratoriums  (1) Die Stiftung ist der organschaftlichen Aufsicht des Kuratoriums unterstellt; die kirchliche und staatliche Stiftungsaufsicht wird hierdurch nicht berührt. Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Stiftungssatzung, um den Zweck der Stiftung und den mutmaßlichen Stifterwillen so wirksam wie möglich zu erfüllen.   §8 Vorstand (1) Die Stiftung hat einen oder mehrere hauptamtliche Vorstandsmitglieder.  (2) Der Vorstand verwaltet die Stiftung und führt die Geschäfte der Stiftung unter Beachtung des Stiftungszwecks, dieser Satzung sowie der Beschlüsse des Kuratoriums. Dazu gehören insbesondere: - Verwaltung des Stiftungsvermögens - Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums -Berichterstattung und Rechnungslegung über die Tätigkeit der Stiftung.  (3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Stiftung befugt, es sei denn, dass das Kuratorium einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 Kuratorium Mitglieder: 9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Augusta-Viktoria-Stift“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenMildtätigkeitReligion & KircheSoziales & WohlfahrtKirchliche StiftungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1864