S24STIFTUNG24

Deutsche Shakespeare-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Deutsche Shakespeare-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft e.V. und deren Ziel, die Kenntnis, Pflege und Aneignung des Werkes William Shakespeare im deutschen Sprachgebiet zu fördern.
(2) Der Zweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Die Unterstützung der satzungsgemäßen, gemeinnützigen Aufgaben der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft mit Sitz in Weimar auf dem Gebiet von Wissenschaft, Kunst und Bildung.
- Die Vergabe des Martin-Lehnert-Preises.
(3) Das Nähere regeln Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Bei Bedarf kann ein beratendes Kuratorium mit bis zu sieben Mitgliedern vom Stiftungsrat berufen werden. ...   § 10 Vorstand- Zusammensetzung und Aufgaben (1) Der Vorstand besteht grundsätzlich aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern, von denen eines der/die Schatzmeister/in der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft e.V. sein soll. ... (4) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB). Im Falle des Abs. 1 Satz 1 handeln beide Mitglieder gemeinsam. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Stiftungsrat Mitglieder: 4-7 Kuratorium bei Bedarf Mitglieder: 1-7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Weimar sind insgesamt 34 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Weimar verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2000 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Deutsche Shakespeare-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenBildung & ErziehungKunst & KulturWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2000