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Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

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gemeinnützig

Die Stiftung „Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 1996 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Zweck der Stiftung ist die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb der europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte  Weimar mit dem Ziel, die Begegnung junger Menschen, die Jugendbildung und internationale Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit zu fördern oder zu ermöglichen und entsprechende Maßnahmen und Veranstaltungen anzubieten. Dazu gehören gleichfalls Maßnahmen und Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte der Bildungs- und Begegnungsarbeit i.S. der Kinder- und Jugendhilfe.   (2) Die Stiftung verfolgt diese Zwecke ausschließlich und unmittelbar auf gemeinnützige Weise im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbslos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden.   (3) Es darf keine Person durch Ausagben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung, Fachbeirat (1) Organe der Stiftung sind 1. Der Stiftungsrat und 2. Der Vorstand. ¿ (3) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, gilt folgende Regelung: 1. Die Mitglieder des Vorstands der Stiftung werden auf 5 Jahre bestellt. ¿Bis zur jeweiligen Neubestellung bleiben die ausgeschiedenen Mitglieder der Stiftungsorgane noch im Amt. Eine erneute Bestellung ist zulässig. 2. Ein Ersatzmitglied wird bestellt, wenn ein Mitglied eines Stiftungsorgans vor Ablauf der Amtszeit ausscheidet, Ersatzbestellungen gelten nur für die Dauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes. ¿   § 7 - Vorstand (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsit-zenden. (2) Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern ge-meinsam vertreten. ¿

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 9 Programmbeirat Mitglieder: 1-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenBildung & ErziehungSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1996