Stiftung24

Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 1996

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Zweck der Stiftung ist die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb der europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte  Weimar mit dem Ziel, die Begegnung junger Menschen, die Jugendbildung und internationale Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit zu fördern oder zu ermöglichen und entsprechende Maßnahmen und Veranstaltungen anzubieten. Dazu gehören gleichfalls Maßnahmen und Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte der Bildungs- und Begegnungsarbeit i.S. der Kinder- und Jugendhilfe.
 
(2) Die Stiftung verfolgt diese Zwecke ausschließlich und unmittelbar auf gemeinnützige Weise im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbslos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden.
 
(3) Es darf keine Person durch Ausagben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Jenaer Straße 2-4
99425 Weimar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung, Fachbeirat (1) Organe der Stiftung sind 1. Der Stiftungsrat und 2. Der Vorstand. ¿ (3) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, gilt folgende Regelung: 1. Die Mitglieder des Vorstands der Stiftung werden auf 5 Jahre bestellt. ¿Bis zur jeweiligen Neubestellung bleiben die ausgeschiedenen Mitglieder der Stiftungsorgane noch im Amt. Eine erneute Bestellung ist zulässig. 2. Ein Ersatzmitglied wird bestellt, wenn ein Mitglied eines Stiftungsorgans vor Ablauf der Amtszeit ausscheidet, Ersatzbestellungen gelten nur für die Dauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes. ¿   § 7 - Vorstand (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsit-zenden. (2) Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern ge-meinsam vertreten. ¿

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 9 Programmbeirat Mitglieder: 1-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1996
Anerkennung11.12.1996
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 34 in Weimar erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1996 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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