Thüringer Ehrenamtsstiftung
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gemeinnützig
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft.
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, im Sinne von §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung
gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit in Thüringen zu fördern.
(2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch:
1. Maßnahmen zur Würdigung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit und von im Ehrenamt tätigen Personen,
2. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen ehrenamtlicher Tätigkeit,
3. Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsobjekten von
Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
4. Förderung der kontinuierlichen Zusammenarbeit von Trägern gemeinnütziger
ehrenamtlicher Tätigkeit insbesondere mit den kommunalen
Gebietskörperschaften und den Wirtschaftsunternehmen und ihren
Verbänden,
5. Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit,
6. Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen Trägern ehrenamtlicher
Tätigkeit,
7. Aus-, Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Personen,
8. Förderung von Modellprojekten.
(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im
Sinne der jeweils gültigen Fassung der Abgabenordnung.
(4) Die Stiftung kann ihre Mittel teilweise auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu
dem vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zweck zuwenden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Engagement, Demokratie & Gesellschaft: der Hintergrund
Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. (2) Ferner wird ein Kuratorium gebildet. ... § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsrat bestellt für die Dauer von fünf Jahren einen Stiftungsvorstand, der aus einem Vorsitzenden, dessen Vertreter und einem weitern Mitglied besteht. ... § 10 Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung und führt die Beschlüsse des Stiftungsrates aus. Für Geschäfte, die für die Stiftung grundsätzliche oder erhebliche finanzielle Bedeutung haben, bedarf er der Einwilligung des Stiftungsrats. Näheres regelt die nach § 8 Satz 2 vom Stiftungsrat zu erlassende Geschäftsordnung. Er hat rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres einen Haushalts- und Stellenplan aufzustellen und ist für deren Vollzug verantwortlich. Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Er ist ferner für die Vergabe der Stiftungsmittel und für die Überwachung ihrer zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung verantwortlich. Er kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben eines Geschäftsführers bedienen. (2) Die Stiftung wird nach außen durch den/die Vorstandsvorsitzende/n allein oder durch die beiden anderen Vorstandsmitglieder der Stiftung gemeinsam vertreten. Der/die Vorstandsvorsitzende kann die Vertretungsbefugnis generell, zeitlich befristet oder für den Einzelfall auf ein weiteres Stiftungsvorstandsmitglied, die Geschäftsführung oder andere Mitarbeitende der Stiftung übertragen.
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 7 Kuratorium Mitglieder: 30
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2002 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Erfurt
Gleicher Zweck
- Gerlinde Gesinn-Stiftung Oppenheim
- PJS Petra & Prof. Dr. Joachim Schrey Stiftung Hofheim am Taunus
- Stiftung Gesundheit Hamburg
- Holzmarkt 25 Stiftung Berlin
- Bürgerstiftung Oberrot Oberrot
- Bürgerstiftung Kulturerbe Himmelpfort Fürstenberg/Havel
- Stiftung der Volksbank Bodensee- Oberschwaben Friedrichshafen
- Dr. Rudolf und Christa Castringius Kinder- und Jugend-Stiftung München Planegg
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule Weimar
- Wilhelm-Härdrich-Stiftung Jena
- Alfred-Ahner-Stiftung Leipzig
- CROM Petri Familienstiftung Ellrich
- Förderstiftung der VR-Bank Altenburger Land eG Altenburg
- Sepsis-Stiftung Berlin
- Lippmann+Rau Stiftung Hörselberg-Hainich
- Herzog Familienstiftung MMXXIV Kassel
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Thüringer Ehrenamtsstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.