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Stiftung Evangelisches Waisenhaus Erfurt

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kirchliche Stiftung

Die Stiftung Evangelisches Waisenhaus Erfurt ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 1669 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Religion & Kirche.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.   (2) Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.   (3) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Vorschul- und Schulerziehung in evangelischer Trägerschaft in Erfurt. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:     - Gewährung von Zuschüssen beim Erwerb geeigneter Grundstücke für den Aufbau und die Erhaltung der Gebäude, der Räume und der Ausstattung mit Lernmitteln,   - die Werbung für Belange der Schulerziehung in evangelischer Trägerschaft   - die Werbung für Zustiftungen   - Unterstützung des Schulträgers bei der Gewinnung und Erhaltung geeigneten Lehrpersonals   - durch Gewährung von Zuschüssen für die Schulerziehung von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien.   (4) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet die Inspektion der Stiftung. Näheres ergibt sich aus den Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln.   (5) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Aufgaben der Inspektion ( 1) Die Inspektion verwaltet die Stiftung. Für die laufenden Geschäfte können ein Geschäftsführer und Hilfskräfte angestellt werden. Mitglieder der Inspektion können nicht Angestellte der Stiftung sein. )   ( 2) Die Inspektion vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei ihrer Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende der Inspektion sein.   (3) Grundstücksveräußerungsgeschäfte und Rechtsgeschäfte, welche die Stiftung im Einzelfall mit mehr als 5000 ,-- DM verpflichten, bedürfen der vorherigen Zustimmung von mindestens fünf Mitgliedern der Inspektion. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende der Inspektion, ein weiteres der Notar bzw. der Rechtsanwalt sein.

Organe

Inspektion Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Evangelisches Waisenhaus Erfurt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenBildung & ErziehungMildtätigkeitReligion & KircheKirchliche Stiftungrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1669