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Theater-Stiftung Gera

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gemeinnützig

Die Theater-Stiftung Gera ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gera.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 3 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Zweck soll unter anderem durch Förderung der künstlerischen Tätigkeiten an den Spielstätten der steuerbegünstigten TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH, die sich in Gera befinden, verfolgt werden. Zweck der Stiftung ist es nicht, die öffentliche Hand in ihrer Verpflichtung der Finanzierung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH zu entlasten.   (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere erfüllt durch   die Förderung von künstlerischen Nachwuchstalenten durch Vergabe von Stipendien   die Ausrichtung von öffentlichen Talentwettbewerben   die Förderung von Projekten des Musiktheaters, des Schauspiels, des Puppentheaters, des philharmonischen Orchesters sowie des Balletts....

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Beirat (Fachgremium).   § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Personen. Der erste Vorstand besteht aus drei Personen und wird von der Stifterin berufen. .. (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden.   § 8 Aufgaben des Vorstands, Beschlussfassung (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende und der Stellvertreter besitzen Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass der Stellvertreter dieses Recht nur bei Verhinderung des Vorsitzenden ausübt. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Beirat Mitglieder: 3 - 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Theater-Stiftung Gera“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GeraLand ThüringenKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2016