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Albertus-Stiftung

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gemeinnützig

Die Albertus-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hohenbrunn.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

die ideelle und finanzielle Förderung der folgenden Aufgaben: a) die Förderung der Wissenschaft und Forschung, inbesondere auf dem Gebiet der chemischen Industrie und des Gießereiwesens b) die Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie von Nachwuchskräften in der dualen Berufsausbildung, in der Hochschulbildung und in der beruflichen Weiterbildung in der chemischen Industrie, des Gießereiwesens und damit verbundener Berufszweige einschließlich des Handels mit Produkten dieser Branchen. c) die (finanzielle) Förderung kultureller Zwecke und die (finanzielle) Unterstützung von gemeinnützigen, kulturellen Einrichtungen, die (finanzielle) Unterstützung von gemeinnützigen Berufsakademien und Universitäten oder Körperschaften öffentlichen Rechts im Bereich der chemischen Industrie und des Gießereiwesens (§ 2 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Stiftungsvorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Stiftungsvorstandsmitglieder sind, soweit gesetzlich zulässig, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (§ 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4 und Satz 5 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Albertuswerke GmbH hat, solange ein Gesellschafter Mitglied eines Stiftungsorgans ist, das Recht, Stiftungsvorstandsmitglieder zu benennen oder abzuberufen (§ 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung). Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren berufen (§ 8 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Kuratorium.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Albertus-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.