Marie-Luise und Normann Stassen Stiftung
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Die Marie-Luise und Normann Stassen Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.
Zweck laut Satzung
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, der Altenhilfe, des Gesundheitswesens, von Kunst und Kultur und mildtätiger Zwecke. Das Stiftungsvermögen, dessen Erträge und sonstige Zuwendungen sollen unmittelbar und selbstlos gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zugeführt werden. 2. Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch a) Begabtenförderung in Vorschule, Schule und Studium b) Unterstützung von Behinderteneinrichtungen und Maßnahmen zur Eingliederung von Behinderten in Schule und Berufsleben c) Unterstützung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere medizinischen Forschungsprojekten d) Unterstützung und Betreuung von Einrichtungen der Altenhilfe und Altenpflege e) Erbringung von Beratungs- und Unterrichtsleistungen für Kinder und Jugendliche durch Einsatz von freiberuflichen oder festangestellten Fachkräften, f) Mitgliedschaft in Fachverbänden oder Förderkreisen, welche den Stiftungszwecken dienen, fördern oder darüber informieren, g) die Gewährung von finanzieller Hilfe in dringenden Sozialfällen, 3. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder, soweit sie nicht im Wege institutioneller Förderung tätig ist, indem sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO verwirklicht. 4. Die Stiftung bestimmt frei darüber, welcher der genannten Zwecke verwirklicht wird und – je nach den finanziellen Möglichkeiten – in welchem Umfang dies geschieht. 5. Ein Rechtsanspruch auf jederzeit widerrufliche Stiftungsleistung besteht auch dann nicht, wenn diese regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum hinweg gewährt wurde. 6. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Ludwigshafen am Rhein sind insgesamt 40 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 2007 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Bildung & Erziehung in Ludwigshafen am Rhein
- BürgerStiftung Ludwigshafen am Rhein
- Stiftung Medienkompetenzforum Südwest (MKFS)
- Heinrich Pesch-Stiftung
- Stiftung Jugend.Hafen
- Humanitas-Stiftung
- Keipp für Kinder Stiftung
- Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. (Stadtsparkassenstiftung)
- Alfred Landecker Foundation
- Alle 18 für Bildung & Erziehung in Ludwigshafen am Rhein
In Ludwigshafen am Rhein
In Rheinland-Pfalz
- Georg von Neumayer Stiftung Bad Dürkheim
- Stiftung für Jugend, Sport und Integration Unkel
- Katholisches Gesellenhospiz St. Josefshaus in Trier - Stiftung der Kolpingsfamilie Trier - Trier
- PS Team Foundation Mainz
- Sportstiftung Mainz & Rheinhessen Mainz
- Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar Lambsheim
- Winkel-Stiftung Trier
- Koblenzer Kultur Stiftung Koblenz
- Alle in Rheinland-Pfalz
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Marie-Luise und Normann Stassen Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.