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BürgerStiftung Ludwigshafen am Rhein

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Ludwigshafen am Rhein · anerkannt 2004

gemeinnützigBürgerstiftung

Der Stiftungszweck im Wortlaut

(1) Zwecke der Stiftung sind:
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO);
2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
3. die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO);
4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO);
5. die mildtätige Förderung oder Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (vgl. § 53 Nr. 1 AO);
6. die Unterstützung von Organisationen, die mildtätige Zwecke i. S. v. § 2 Abs. 5 der Satzung erfüllen.
(2) Vorhaben außerhalb der Stadt Ludwigshafen am Rhein (nachfolgend „Stadt“ genannt) können nur gefördert werden, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zur Lebensqualität in der Stadt besteht.
(3) Die Stiftung verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch:
1. Unterstützung von gemeinnützig tätigen Körperschaften, die die vorgenannten Auf-gaben fördern und verfolgen,
2. die Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,
3. die Förderung von Wettbewerben, des Meinungsaustausches, der Meinungsbildung und öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und
-gedanken in der Bevölkerung zu verankern,
4. die Vergabe von Preisen, Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks.
(4) Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden, sofern die Stiftung nicht im Wege der Mittelbeschaffung gem. § 58 I AO tätig wird.
(5) Die aufgeführten Aufgaben müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
(6) Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
(7) Die Stiftung kann die Treuhänderschaft für unselbständige (nicht rechtsfähige) Stiftungen übernehmen und andere selbstständige, rechtsfähige Stiftungen verwalten, soweit deren Zwecke mit dem Stiftungszweck dieses § 2 vereinbar sind.
(8) Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stadt Ludwigshafen im Sinne der Gemeindeordnung gehören.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Bremserstraße 79
67063 Ludwigshafen am Rhein

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Günter Dhom (Vorsitzender)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2004
Anerkennung2004
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Ludwigshafen am Rhein sind insgesamt 40 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 40 in Ludwigshafen am Rhein erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2004 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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