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Stiftung Chancen für Kinder

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in München · anerkannt 2005

gemeinnützig

Satzungszweck

1. Zwecke der Stiftung sind die Förderung des Gesundheitswesens sowie der Bildung und Erziehung bezogen auf Kinder und Jugendliche, des Kindersports und ferner die Förderung des Wohlfahrtswesens, wobei sich alle Förderleistungen auf das In- und Ausland erstrecken.
2. Sie erfüllt diese Zwecke insbesondere durch:
a) Förderung, Unterstützung und Initiierung von Hilfeleistungen für in Not geratene Kinder. Der Grund der Notlage ist nicht entscheidend. Beispielhaft seien Krankheit, Armut, Misshandlung, soziale Konflikte, Aussetzung, sexuelle Ausbeutung, Versklavung, Krieg und Naturkatastrophen genannt.
b) Unterstützung, Förderung und Initiierung von Einrichtungen und Projekten, die die Behandlung und Pflege schwerkranker oder behinderter Kinder zum Gegenstand haben.
c) Unterstützung, Förderung und Initiierung von Bestrebungen zur Vermeidung von Kinderarmut durch präventive Maßnahmen jedweder Art.
d) Unterstützung, Förderung und Initiierung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut.
e) Förderung, Unterstützung und Initiierung von Einrichtungen, deren Zweck die Kinderseelsorge ist.
f) Förderung des Gesundheitswesens auf den Gebieten der Forschung und Entwicklung bezüglich Diagnose und Therapie, Behandlung, sozialmedizinischer Nachsorge, Interessenvertretung und Informationsverbreitung, insbesondere bezogen auf Kinder und Jugendliche.
g) Unterstützung von sonstigen Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen, etc., die dem Zweck der Stiftung dienen. Insbesondere die Schaffung und Unterstützung lokaler Einrichtungen und Projekte. Ferner die Förderung der Kooperation zwischen den vorgenannten Organisationen.
h) Förderung des Meinungsaustauschs und der Meinungsbildung beziehungsweise öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und –gedanken in der Bevölkerung zu verankern.
i) Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (aktuell: § 58 Nr. 1 AO).
j) Unterstützung von Einrichtungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (aktuell: § 58 Nr. 2 AO), die die gleichen Zwecke wie die Stiftung verfolgen und fördern.
k) Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Aus- und Fortbildung von Kindern und Jugendlichen.
l) Förderung von Bildung und Erziehung junger Menschen, insbesondere durch die Förderung ergänzender pädagogischer Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe.
m) Förderung des Kindersports.
n) Selbstlose Unterstützung junger Menschen und Erwachsener, soweit diese bedürftig im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (aktuell: § 53 AO) sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

Hagenauerstraße 6
81479 München

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2004
Anerkennung2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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