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Alfred Landecker Foundation

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gemeinnützig

Die Stiftung „Alfred Landecker Foundation“ ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein.[1] Sie wurde 2004 errichtet und 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

(1) Zwecke der Stiftung sind die Förderung des Andenkens an die Verfolgten und Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland, insbesondere an die Ermordung von Millionen Juden sowie die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte. (2) Zwecke der Stiftung sind auch (a) die Förderung (aa) der Jugendhilfe, (bb) von Wissenschaft und Forschung, (cc) der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, einschließlich der Studentenhilfe, (dd) des demokratischen Staatswesens, (ee) der Kriminalprävention, (b) die Unterstützung hilfebedürftiger Personen i. S. d. § 53 der Abgabenordnung (AO), insbesondere von Überlebenden des Holocaust und nationalsozialistischer Verfolgung einschließlich deren Abkömmlingen. (3) Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln i. S. d. § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit deren Zwecke Stiftungszwecken entsprechen. Die Mittelbeschaffung für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts ist aber nur zulässig, wenn diese selbst steuerbegünstigt ist. (4) Die Stiftung kann auch operativ tätig sein.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

  • Anna von Bayern (Vize-Vorsitzende des Stiftungsrates)
  • Joachim Creus (Mitglied des Stiftungsrats)
  • Frank Engelen (Mitglied des Stiftungsrats)
  • Vollständiges Profil
  • Lena Altman
  • Silke Mülherr
  • Dagmar Reindl
  • Executive Assistant
  • Adriana Koch
  • Lead Grants Management
  • Anne Scholz
  • Grants Manager
  • Johannes Rudloff
  • Jonathan Duetsch
  • Claudia Riese

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 40 Stiftungen mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Alfred Landecker Foundation“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.