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Liselotte Löwenberg-Stiftung

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gemeinnützig

Die Liselotte Löwenberg-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Internationales & Entwicklung, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

(1) Aufgabe der Stiftung ist die Förderung mennonitischer Arbeit und die Wahrnehmung kirchlicher und religiöser Zwecke, sowie sozialer und gemeinnütziger Aufgaben nach Maßgabe des Absatzes 2. Die Stiftung verfolgt durch finanzielle Förderung der im Absatz 2 bezeichneten Körperschaften kirchliche, mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke: a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe c) Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer d) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit e) Förderung von Wissenschaft und Forschung f) Förderung der Religion g) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens h) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke Daneben verfolgt die Stiftung auch mildtätige Zwecke nach § 53 AO, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erträge des Stiftungsvermögens, die laut Testament von Liselotte Löwenberg nach Abzug der Aufwendungen (gemäß § 3 Abs. 5, der Kosten für die Verwaltung und Kosten für mildtätige Zwecke ) wie folgt zu verwenden bzw. zu verteilen sind:

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 40 Stiftungen mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2016 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Liselotte Löwenberg-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.