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Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 1993

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck
 
1.Zweck der Stiftung ist die Förderung des Kinderfilms,des Kinderfernsehens und weiterer elektronischer Medien für Kinder in Deutschland. Zu diesem Zweck wird die Stiftung selbst tätig und arbeitet mit allen Einrichtungen und Organisationen zusammen, deren Ziel es ist, den Kinderfilm, das Kinderfernsehen und weitere elektronische Medien für Kinder zu fördern.
 
2. Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks übernimmt es die Stiftung insbesondere, das Deutsche Kinder-Medien-Festival "GOLDENER SPATZ" inGera und Erfurt gleichberechtigt vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Die Bedingungen für Wettbewerb und Preisverteilungwerden durch das Präsidium in den Teilnahmebedingungen des Festivals GOLDENER SPATZ geregelt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Anger 37
99084 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane 1. Organe der Stiftung sind das Präsidium, der Geschäftsführer und das Kuratorium.   § 10 .. 2. Der Geschäftsführer und der stellvertretende Geschäftsführer sind gesetzliche Vertreter der Stiftung und vertreten diese gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben Einzelvertretungsmacht. Der stellvertretende Geschäftsführer ist zur Vertretung der Stiftung nur befugt, wenn der Geschäftsführer verhindert ist.

Organe

Geschäftsführer Mitglieder: 1 Präsidium Mitglieder: mindestens 4 Kuratorium Mitglieder: offene Anzahl

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung09.12.1993
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Erfurt sind insgesamt 750 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 1993 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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