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Lebenshilfe Erfurt Stiftung

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gemeinnützig

Die Lebenshilfe Erfurt Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Zweck (1) Die Stiftung hat den Zweck, die Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützig und mildtätig zu fördern. Dies erfolgt durch Hilfen aller Art sowie individuelle und institutionelle Unterstützung, insbesondere auf den Gebieten - Wohnen, - Arbeit und Beschäftigung, - Bildung und Freizeit sowie - Maßnahmen, die der Umsetzung des Normalisierungsprinzips und der Integration von Menschen mit geistiger Behinderung dienen. (2) Der Stiftungszweck wird vorrangig verwirklicht durch die Förderung von Projekten und Maßnahmen der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Erfurt e.V.. (3) Ihren Zweck verfolgt die Stiftung auch durch die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigte Verwirklichung ihrer Zielsetzung.   § 3 Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ihre Tätigkeit ist ausschließlich und unmittelbar auf die Erfüllung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuer-begünstigte Zwecke" der Abgabenordnung gerichtet. (2) Mittel der Stiftung dürfen nur zur Verfolgung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Stifter und deren Rechtsnachfolger erhalten in ihrer Eigenschaft als Stifter keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Davon unberührt ist die Erfüllung der Satzungszwecke. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Die Zugehörigkeit von Personen zu beiden Organen gleichzeitig ist ausgeschlossen. (2) Mitglieder von Stiftungsorganen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen. ....   §7 Vorstand (1) Der Vorstand wird durch den Stiftungsrat bestellt. Er besteht aus drei Mitgliedern. Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich als gesetzlicher Vertreter durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Der Stiftungsrat kann für den Einzelfall einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, die Stiftung zu vertreten.

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 5-7 Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Lebenshilfe Erfurt Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2005