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Evangelisch-Lutherische Diakonissenhaus-Stiftung

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kirchliche Stiftung

Die Evangelisch-Lutherische Diakonissenhaus-Stiftung ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Eisenach.[1] Sie ist seit 1872 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§2 Zweck der Stiftung 1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, des Wohlfahrtswesens, die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die selbstlose Förderung kirchlicher Zwecke. Dazu gehört insbesondere die Förderung evangelisch-lutherischer Diakonie in Gemeinschaft von Frauen und Männern. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Durchführung eines evangelisch-lutherischen Gemeindelebens sowie die Unterhaltung und den Betrieb des Evangelisch-Lutherischen Diakonissenmutterhauses für Thüringen in Eisenach mit der Trägerschaft der folgenden geistlichen Gemeinschaften: - der Diakonischen Gemeinschaft der Diakonissenhaus-Stiftung Eisenach - der Brüder- und Schwesternschaft Johannes Falk Eisenach. Näheres dazu regelt die Ordnung für die geistlichen Gemeinschaften. b) die unmittelbare Unterstützung bedürftiger oder notleidender Mitmenschen, durch seelsorgerliche Begleitung und materielle Nothilfen. 3. Die Stiftung verwirklicht kirchliche Zwecke durch die Unterhaltung einer Kapelle und von Andachtsräumen, in denen regelmäßig Gottesdienste abgehalten werden sowie durch Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden. 4. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Mittelweitergabe erfolgt in erster Linie an die zum Unternehmensverbund ¿Diako Thüringen" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern, Immobilien und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Stiftung sowie deren Schwestern- und Bruderschaften sollen insbesondere Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Kranken-, Alten- und Behindertenpflege, Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege sowie Beratungsstellen und soziale Versorgungsund Dienstleistungseinrichtungen, insbesondere in welchen die Schwestern und Brüder der Diakonissenhaus-Stiftung u. a. Beistand geben, als Mittelbeschaffungskörperschaft fördern. Der vorstehende Personenkreis soll insbesondere auch in das Gemeindeleben eingebunden werden. Auch darf die Stiftung in den vorgenannten Hilfearten und Bereichen selbst operativ tätig sein. 5. Die Stiftung verwirklicht die in Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68AOerfüllen, insbesondere mit den zum Unternehmensverbund ¿Diako Thüringen" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Lieferungen und Dienstleistungen aller Art sowie durch Nutzungsüberlassungen. Zu den erbrachten Dienstleistungen gehören vor allem administrative Managementleistungen. Die Nutzungsüberlassung erfolgt vor allem durch Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Immobilien, Gebäuden und Wohnraum. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören vor allem Verwaltungsdienstleistungen, Buchhaltung, Planungs- und Controllingleistungen, die Speisenversorgung, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Wäscherei- und Reinigungsdienstleistungen sowie Personalüberlassung im Rahmen des AUG. 6. Die Stiftung ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Stiftungszwecks dienen. Auch darf sie im Rahmen der Stiftungszwecke Kooperationen aller Art eingehen sowie bestimmte Projekte und Tätigkeiten fördern (z. B. die Paramentenarbeit durch Kooperation mit der Paramentenwerkstatt in Eisenach).   §3 Steuerbegünstigte Zwecke 1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. 3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Stiftungsorgane 1. Die Organe der Stiftung sind: a) der Verwaltungsrat, b) der Aufsichtsrat, c) der Vorstand. 2. ... Die Mitglieder des Vorstands sind hauptamtlich tätig; sie erhalten für ihre Tätigkeit eine angemessene, mit dem Aufsichtsrat im Rahmen eines Dienstvertrages vereinbarte Vergütung.   §14 Aufgaben des Vorstands 1. Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung in eigener Verantwortung. Er verwaltet das Stiftungsvermögen nach Maßgabe der Gesetze, dieser Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie der Beschlüsse des Verwaltungs- und des Aufsichtsrats. Dabei hat er den Stifterwillen und den Stiftungszweck so wirksam wie möglich zu erfüllen und die christliche Zielsetzung der Stiftung zu wahren. 2. Er bereitet die Sitzungen des Verwaltungsrats- und des Aufsichtsrats vor und führt deren Beschlüsse aus. 3. Die konkreten Aufgaben des Vorstands, die genaue Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern sowie die Arbeitsweise und Beschlussfassung des Vorstands werden im Rahmen einer Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt, die vom Aufsichtsrat erlassen wird. 4. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus mehreren Vorstandsmitgliedern, kann im Rahmen der Geschäftsordnung für den Vorstand mit Wirkung nur für das lnnenverhältnis geregelt werden, dass bestimmte Rechtsgeschäfte oder Arten von Rechtsgeschäften nur von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam getätigt werden dürfen. Dazu gehören insbesondere solche Rechtsgeschäfte, die nach dem Statut oder der Geschäftsordnung für den Vorstand der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.   5. Jedes Mitglied des Vorstands kann durch Beschluss des Aufsichtsrats partiell für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen oder für ein einzelnes konkretes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Verwaltungsrat Mitglieder: 14-18

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Evangelisch-Lutherische Diakonissenhaus-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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