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Domröse Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Domröse Familienstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll die Stifterin, deren Ehepartner und die leiblichen Nachkommen der Stifterin (¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. (4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. Der Familienrat kann als weiteres Organ zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. Die Familienversammlung ist ein beratendes Gremium.   §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Zu Lebzeiten der Stifterin hat sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist die Stifterin zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifterin aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifterin oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus der Stifterin Michaela Domröse-Holdt und Uwe Cornelsen. (6) Michaela Domröse-Holdt ist im Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Uwe Cornelsen ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Stiftungsvorstand und die Stellvertretung von Michaela Domröse-Holdt sowie ihr Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein der Stifterin, solange sie Mitglied des Stiftungsvorstands ist, und zwar auch dann, wenn sie weitere Vorstandsmitglieder berufen hat. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit der Stifterin für ebendiese Angelegenheiten nicht eingeschränkt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Domröse Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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