Domröse Familienstiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Erlangen · anerkannt 2024
Familienstiftung
Zweck laut Satzung
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll die Stifterin, deren Ehepartner und die leiblichen Nachkommen der Stifterin
(¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern.
Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen.
(4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,
familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei
unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Familie & privatnützig als Stiftungszweck
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Drausnickstraße 116
91052 Erlangen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. Der Familienrat kann als weiteres Organ zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. Die Familienversammlung ist ein beratendes Gremium. §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Zu Lebzeiten der Stifterin hat sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist die Stifterin zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifterin aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifterin oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus der Stifterin Michaela Domröse-Holdt und Uwe Cornelsen. (6) Michaela Domröse-Holdt ist im Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Uwe Cornelsen ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Stiftungsvorstand und die Stellvertretung von Michaela Domröse-Holdt sowie ihr Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein der Stifterin, solange sie Mitglied des Stiftungsvorstands ist, und zwar auch dann, wenn sie weitere Vorstandsmitglieder berufen hat. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit der Stifterin für ebendiese Angelegenheiten nicht eingeschränkt.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 21.03.2024 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 38 in Erlangen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Seit 2024 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Verwandte Stiftungen
In Erlangen
- Bürgerstiftung Erlangen
- Hildegard und Herbert Klos-Stiftung ERLOSCHEN durch Zulegung
- Vereinigte Stipendienstiftung für Studenten aller Fakultäten und Konfessionen an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg
- Stromer'sche Kulturgut-, Denkmal- und Naturschutz-Stiftung
- Markus HAUPT Stiftung 2021 e.S.
- AHP Stiftung
- Verbindung der Welten
- Cornelsen Familienstiftung
- Alle 38 in Erlangen
Gleicher Zweck
- DHS-1885 Stiftung Eschborn
- AV Familienstiftung Potsdam
- Dr. Max W. Schlereth-Stiftung München
- MANOR FARM Familienstiftung Lauterbach
- FH Stiftung Eilenburg
- BMU Foundation Frankfurt am Main
- Nagel und Engler Familienstiftung Eschborn
- Familien-Stiftung von Christian Adolph Nölting und Henriette Nölting, geb. Duncker, in Lübeck Quickborn
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Helbedündorf Helbedündorf
- MIKA Familienstiftung MMXXII Erfurt
- ACC-Stiftung für Kunst und Kultur Weimar
- Katholisches Kinder- und Jugendheim "St. Josef" in Heilbad Heiligenstadt Heilbad Heiligenstadt
- Birgit & Horst Dumhard Familienstiftung MMXXIII Postbauer-Heng
- Albrecht Kiesow Stiftung Mühlhausen
- Kirchhoved-Stiftung Bad Elster
- WRBITZKY Familienstiftung 2023 München
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