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Stiftung Gut Amalienruh

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gemeinnützig

Die Stiftung Gut Amalienruh ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Sülzfeld.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 2 -  Stiftungszweck   Die Stiftung hat den Zweck, interessierten und fachkompetenten Menschen die Möglichkeit zu geben, eine zukunftsfähige Lebensform zu entwickeln und zu praktizieren. Grundlage dafür soll die in Jahrhunderten gewachsene und bewährte Gutskultur sein. Ein Gut in diesem Sinne ist ein großer Hof, der nicht von einer, sondern von mehreren Familien bewirtschaftet und weitgehend autark ist. Ein solcher Hof ist traditionell hierarchisch organisiert, aber der Leiter aller Teilbereiche und auch der Hofleiter unterliegen Kontrollorganen (Stiftungsvorstand, Stiftungsrat). Der Gedanke der Gemeinnützigkeit ist Grundbestandteil der Gutskultur. Den an Amalienruh interessierten Menschen der Umgebung sollen Möglichkeiten einer Beteiligung am Hofleben gegeben werden und die Hofbewohner sollen sich am Gemeinschaftsleben der Umgebung beteiligen. Es sollen besonders die Kontakte zur Gemeinde Sülzfeld gepflegt werden. Die auf Amalienruh gemachten Erfahrungen sollen dokumentiert und veröffentlicht werden als ein Beitrag zur Entwicklung einer Lebensform, die schonender mit Mensch und Natur umgeht, als die jetzt allgemein übliche.  Folgende gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke sollen erfüllt werden:  (1) Förderung des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes  a) "Die Entwicklung einer zukunftsfähigen Lebensform ist die wichtigste Aufgabe des Natur- und Umweltschutzes in den nächsten Jahrzehnten" (Hubert Weinzierl, Präsident des Deutschen Naturschutzrings, der Dachorganisation der Natur- und Umweltschutzverbände in Deutschland). Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass auf dem Gut Amalienruh einerseits ein ökologisch betriebener Bauernhof aufgebaut und geführt und andererseits eine Wohngruppe von Menschen gebildet werden, die sich untereinander unterstützen und sich dafür einsetzen, dass jeder von ihnen im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten für den Gutshof und die dort lebenden Menschen fördernd tätig ist. Dies soll geschehen auf Grundlage und durch Weiterentwicklung der oben erwähnten Gutskultur. Außerdem sollen Konzepte für abgelegene ländliche Räume entwickelt werden. b) Es soll ökologischer Waldbau betrieben werden nach den Grundsätzen der ANW (Arbeitsgemeinschaft naturgemäßer Waldbau).  c) Im Tierschutzbereich soll besonders der Fledermausschutz (Schaffung und Erhaltung von Winterquartieren), der Amphibienschutz (Schaffung von Feuchtbiotopen und Gewässern) und der Vogelschutz (Schaffung von Biotopen und Nistmöglichkeiten) gefördert werden. Außerdem sollen bedrohte Haustierrassen gehalten werden. d) Im Pflanzenschutz sollen Maßnahmen zum Erhalt der Streuobstwiesen und Magerrasen (z.B. durch Hüteschafhaltung) und zur Schaffung von Feuchtgebieten durchgeführt werden. Außerdem sollen alte Obst- und Gemüsesorten kultiviert werden. (2) Förderung der Denkmals- und Heimatpflege: Die komplett denkmalsgeschützte Gutsanlage Amalienruh soll in vorbildlicher Weise denkmalspflegerisch renoviert werden und zwar nicht nur hinsichtlich der Gebäudesubstanz, sondern weitgehend auch hinsichtlich deren Funktion. Es soll also ein lebendes Gut geschaffen werden. (3) Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Berufsbildung und Altenhilfe: Junge Menschen sollen betreut und besonders im handwerklichen, denkmalspflegerischen, künstlerischen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich ausgebildet werden. Ältere Menschen sollen die Möglichkeit haben, auf Amalienruh zu wohnen und von der Gemeinschaft versorgt zu werden, wenn sie bereit sind, ihre Lebenserfahrung, Kenntnisse, Arbeitskraft und eventuell finanzielle Mittel einzubringen. (4) Förderung mildtätiger Zwecke. Menschen, die für den rücksichtslosen Konkurrenzkampf der modernen Gesellschaft nicht geeignet sind, sollen auf Amalienruh Lebensmöglichkeiten finden. (5) Förderung von Kunst und Kultur: Amalienruh soll ein Ort vielfältiger, kultureller Veranstaltungen sein, die Bezug zur Gutskultur und zum ländlichen Raum haben und die auch die Menschen in der Umgebung mit einbeziehen. Damit sind vor allem Konzerte, Vorträge, Seminare und Lehrgänge gemeint. (6) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie:                                                   Die Familie hatte innerhalb der Gutskultur eine große Bedeutung, deshalb soll die Pflege des Familiengedankens in der Stiftung nachdrücklich betrieben werden. Das heißt, dass z.B. Mieteigentum vorrangig an Familienmitglieder der auf dem Hof lebenden Personen zu vergeben sind und nicht auf dem Hof lebende Verwandte oder Kinder dort ein Zufluchts recht haben, wenn sie unverschuldet in Not geraten (unter der Voraussetzung, dass sie auf dem Hof mitarbeiten und sich in die Hofgemeinschaft einfügen). Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es hier nicht um die Forderung bestimmter Familien geht, sondern um den Gedanken der Familienförderung allgemein. Diese Satzung soll als Beispiel für weitere Gemeinschaftsgründung dienen können.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 - Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Personalunion ist nicht zulässig. (2) ... § 8 - Stiftungsvorstand   (1) Der Stiftungsvorstand setzt sich aus zunächst drei Mitgliedern zusammen, den beiden Stiftern und dem Sprecher des Stiftungsrates. Er kann durch Zustifter vergrößert werden. ...  (2) ... (3) Solange die Stifter dem Stiftungsvorstand angehören, ist der Stifter Harnisch Vorsitzender und der Stifter Buck stellvertretender Vorsitzender. Falls der Stifter Harnisch vor dem Stifter Buck aus dem Vorstand ausscheidet, ist der Stifter Buck Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. (4)- (5) ... (6) Der Stiftungsvorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind vertretungsberechtigt. Die beiden Stifter sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt.  (7) - (11) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: mindestens 3 Stiftungsrat Mitglieder: offene Anzahl

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Gut Amalienruh“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenDenkmalpflegeHeimat & BrauchtumUmwelt, Natur & TiereGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004