Stiftung Gut Amalienruh
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Sülzfeld · anerkannt 2004
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
§ 2 - Stiftungszweck
Die Stiftung hat den Zweck, interessierten und fachkompetenten Menschen die Möglichkeit zu geben, eine zukunftsfähige Lebensform zu entwickeln und zu praktizieren. Grundlage dafür soll die in Jahrhunderten gewachsene und bewährte Gutskultur sein. Ein Gut in diesem Sinne ist ein großer Hof, der nicht von einer, sondern von mehreren Familien bewirtschaftet und weitgehend autark ist. Ein solcher Hof ist traditionell hierarchisch organisiert, aber der Leiter aller Teilbereiche und auch der Hofleiter unterliegen Kontrollorganen (Stiftungsvorstand, Stiftungsrat).
Der Gedanke der Gemeinnützigkeit ist Grundbestandteil der Gutskultur. Den an Amalienruh interessierten Menschen der Umgebung sollen Möglichkeiten einer Beteiligung am Hofleben gegeben werden und die Hofbewohner sollen sich am Gemeinschaftsleben der Umgebung beteiligen. Es sollen besonders die Kontakte zur Gemeinde Sülzfeld gepflegt werden. Die auf Amalienruh gemachten Erfahrungen sollen dokumentiert und veröffentlicht werden als ein Beitrag zur Entwicklung einer Lebensform, die schonender mit Mensch und Natur umgeht, als die jetzt allgemein übliche.
Folgende gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke sollen erfüllt werden:
(1) Förderung des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes
a) "Die Entwicklung einer zukunftsfähigen Lebensform ist die wichtigste Aufgabe des Natur- und Umweltschutzes in den nächsten Jahrzehnten" (Hubert Weinzierl, Präsident des Deutschen Naturschutzrings, der Dachorganisation der Natur- und Umweltschutzverbände in Deutschland). Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass auf dem Gut Amalienruh einerseits ein ökologisch betriebener Bauernhof aufgebaut und geführt und andererseits eine Wohngruppe von Menschen gebildet werden, die sich untereinander unterstützen und sich dafür einsetzen, dass jeder von ihnen im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten für den Gutshof und die dort lebenden Menschen fördernd tätig ist. Dies soll geschehen auf Grundlage und durch Weiterentwicklung der oben erwähnten Gutskultur. Außerdem sollen Konzepte für abgelegene ländliche Räume entwickelt werden.
b) Es soll ökologischer Waldbau betrieben werden nach den Grundsätzen der ANW (Arbeitsgemeinschaft naturgemäßer Waldbau).
c) Im Tierschutzbereich soll besonders der Fledermausschutz (Schaffung und Erhaltung von Winterquartieren), der Amphibienschutz (Schaffung von Feuchtbiotopen und Gewässern) und der Vogelschutz (Schaffung von Biotopen und Nistmöglichkeiten) gefördert werden. Außerdem sollen bedrohte Haustierrassen gehalten werden.
d) Im Pflanzenschutz sollen Maßnahmen zum Erhalt
der Streuobstwiesen und Magerrasen (z.B. durch Hüteschafhaltung) und zur
Schaffung von Feuchtgebieten durchgeführt werden. Außerdem sollen alte Obst-
und Gemüsesorten kultiviert werden.
(2) Förderung der Denkmals- und Heimatpflege:
Die komplett denkmalsgeschützte Gutsanlage
Amalienruh soll in vorbildlicher Weise denkmalspflegerisch renoviert werden und
zwar nicht nur hinsichtlich der Gebäudesubstanz, sondern weitgehend auch
hinsichtlich deren Funktion. Es soll also ein lebendes Gut geschaffen werden.
(3) Förderung der Jugendhilfe, Erziehung,
Berufsbildung und Altenhilfe:
Junge Menschen sollen betreut und besonders im
handwerklichen, denkmalspflegerischen, künstlerischen landwirtschaftlichen und
gartenbaulichen Bereich ausgebildet werden. Ältere Menschen sollen die Möglichkeit
haben, auf Amalienruh zu wohnen und von der Gemeinschaft versorgt zu werden,
wenn sie bereit sind, ihre Lebenserfahrung, Kenntnisse, Arbeitskraft und
eventuell finanzielle Mittel einzubringen.
(4) Förderung mildtätiger Zwecke.
Menschen, die für den rücksichtslosen
Konkurrenzkampf der modernen Gesellschaft nicht geeignet sind, sollen auf
Amalienruh Lebensmöglichkeiten finden.
(5) Förderung von Kunst und Kultur:
Amalienruh soll ein Ort vielfältiger, kultureller
Veranstaltungen sein, die Bezug zur Gutskultur und zum ländlichen Raum haben
und die auch die Menschen in der Umgebung mit einbeziehen. Damit sind vor allem
Konzerte, Vorträge, Seminare und Lehrgänge gemeint.
(6) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie:
Die Familie hatte innerhalb der Gutskultur eine große
Bedeutung, deshalb soll die Pflege des Familiengedankens in der Stiftung nachdrücklich
betrieben werden. Das heißt, dass z.B. Mieteigentum vorrangig an
Familienmitglieder der auf dem Hof lebenden
Personen zu vergeben sind und nicht auf dem Hof lebende Verwandte oder
Kinder dort ein Zufluchts recht
haben, wenn sie unverschuldet in Not geraten (unter der Voraussetzung, dass sie
auf dem Hof mitarbeiten und sich in die Hofgemeinschaft einfügen). Es sei ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass es hier nicht um die Forderung bestimmter Familien
geht, sondern um den Gedanken der Familienförderung allgemein. Diese Satzung
soll als Beispiel für weitere Gemeinschaftsgründung dienen können.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Denkmalpflege
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Amalienruh 1
98617 Sülzfeld
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 - Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Personalunion ist nicht zulässig. (2) ... § 8 - Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand setzt sich aus zunächst drei Mitgliedern zusammen, den beiden Stiftern und dem Sprecher des Stiftungsrates. Er kann durch Zustifter vergrößert werden. ... (2) ... (3) Solange die Stifter dem Stiftungsvorstand angehören, ist der Stifter Harnisch Vorsitzender und der Stifter Buck stellvertretender Vorsitzender. Falls der Stifter Harnisch vor dem Stifter Buck aus dem Vorstand ausscheidet, ist der Stifter Buck Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. (4)- (5) ... (6) Der Stiftungsvorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind vertretungsberechtigt. Die beiden Stifter sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt. (7) - (11) ...
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: mindestens 3 Stiftungsrat Mitglieder: offene Anzahl
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 26.01.2004 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Sülzfeld verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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Weitere Einträge im Verzeichnis
Gleicher Zweck
- Stiftung zur Erhaltung und Förderung des Topfhauses im Botanischen Garten Kiel (Kurzbezeichnung "Topfhaus-Stiftung Kiel") Kiel
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- Bürgerstiftung Kulturerbe Himmelpfort Fürstenberg/Havel
- Stiftung zur Erhaltung der Mühle Anna und des Mühlenmuseums Nübbel
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