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Achim Becker - Stiftung

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Die Achim Becker - Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck Zweck der Stiftung ist die wirtschaftliche Unterstützung von Achim und Sabine Becker sowie deren lebliche und/oderehelichen Abkömmlinge sowie vor allem der Ausbildung der leiblichen und/oder ehelichen Abkömmlinge von Achim Becker bei wirtschaftlicher Notwendigkeit und der ausreichenden Verfügbarkeit finanzieller Mittel der Stiftung. Insbesondere soll ein angemessener Lebensunterhalt gesichert sowie Ausbildung und Weiterbildung desjenigen Abkömmlings gesichert werden, der die Leitung der Stiftung übernehmen soll oder bereits übernommen hat. Durch eine künftige Satzungsänderung kann der Personenkreis der Destinatäre auf Mitarbeiter und deren Abkömmlinge der Stiftungstöchterfirmen erweitert werden. Ebenso können nach einer Satzungsänderung Nichtabkömmlinge von Achim Becker zinsbegünstigte Kredite zur Ausbildung und Weiterbildung in Fachrichtungen, die von den Stiftungs- und Stiftungstöchterfirmen als spätere Fachkräfte benötigt werden, erhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Mitgliedern. Die Mitglieder sind leibliche und/oder eheliche Abkömmlinge von Achim Becker, oder gewählte Mitarbeiter von Stiftungs- und Töchterfirmen oder Mitgliedern der steuerberatenden Berufe. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. (2) Die Mitglieder des ersten Vorstandes werden einschließlich der Amtszeit im Stiftungsgeschäft vom Stifter berufen. Danach werden die Mitglieder durch mit einfacher Mehrheit gefasstem Beschluss vom Vorstand bestimmt (Selbstergänzung). Wiederberufung ist zulässig. (3) Ist nach Ablauf der Amtszeit der Vorstandsmitglieder eine Berufung neuer Mitglieder noch nicht erfolgt, bleiben die bisherigen im Amt bis zur Berufung der neuen Mitglieder. (4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Wiederwahl ist zulässig. (5) - (7) ... § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Stifter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (2) Der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter vertritt die Stiftung gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, vertritt dieser die Stiftung allein. Solange der Stifter Mitglied des Vorstandes ist, ist er einzelvertretungsberechtigt. (3) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2-4

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Achim Becker - Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2017