Stiftung24

Sacher Familienstiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Mühlhausen · anerkannt 2025

Familienstiftung

Zweck laut Satzung

§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Stifter und der Abkömmlinge in gerader Linie fortlaufend der Stifter.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung des Familienzusammenhaltes über Generationen (z.B. durch
Familienfeste etc.)
-Anlass- und bedarfsunabhängige finanzielle Unterstützung der Begünstigten
-die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten oder der vollständigen Übernahme
der Kosten
¿ einer Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen,
¿ einer Eheschließung sowie Geburt eines Kindes,
¿ des Lebensunterhaltes, dazu gehören u.a.:
o die Unterbringung (wohnen)
o die Verpflegung
o Reisen
o Freizeitaktivitäten
o die Mobilität
o die Altersvorsorge
o die Gesundheitsversorgung und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar)
o und ähnliches
-die Gewährung von auch zinsgünstigen Darlehen
-Schaffen einer Geschäftsgrundlage für die Destinatäre (z.B. die Übernahme von
Gründungskosten einer GmbH oder die Übernahme der Marketingkosten für das
erste Geschäftsjahr u.s.w.).
 
(3) ...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Stadtweg 20
99998 Mühlhausen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Vertretung des Vorstandes (1) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sofern der Vorstand aus 2 Mitgliedern besteht, ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass stets der Vorsitzende die Vertretung der Stiftung ausübt und nur bei Verhinderung der/des Vorsitzenden handelt deren/dessen Vertreterin/Vertreter. Sofern der Vorstand aus 3 oder mehr Personen besteht, gilt folgendes: Der Vorstandsvorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende ist jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied vertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass nur bei Verhinderung der/des Vorsitzenden deren/dessen Vertreterin/Vertreter gemeinsam mit dem weiteren Mitglied handelt. Die Stifter sind stets einzelvertretungsberechtigt. Die Stifter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Einzelfall können einzelne Vorstandsmitglieder durch die Übrigen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.   (2) -(4) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2-7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung29.09.2025
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Mühlhausen sind insgesamt 12 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 12 in Mühlhausen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Verwandte Stiftungen