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Sacher Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Sacher Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mühlhausen.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Gesundheit.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Stifter und der Abkömmlinge in gerader Linie fortlaufend der Stifter. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Förderung des Familienzusammenhaltes über Generationen (z.B. durch Familienfeste etc.) -Anlass- und bedarfsunabhängige finanzielle Unterstützung der Begünstigten -die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten oder der vollständigen Übernahme der Kosten ¿ einer Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen, ¿ einer Eheschließung sowie Geburt eines Kindes, ¿ des Lebensunterhaltes, dazu gehören u.a.: o die Unterbringung (wohnen) o die Verpflegung o Reisen o Freizeitaktivitäten o die Mobilität o die Altersvorsorge o die Gesundheitsversorgung und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar) o und ähnliches -die Gewährung von auch zinsgünstigen Darlehen -Schaffen einer Geschäftsgrundlage für die Destinatäre (z.B. die Übernahme von Gründungskosten einer GmbH oder die Übernahme der Marketingkosten für das erste Geschäftsjahr u.s.w.).   (3)...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Vertretung des Vorstandes (1) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sofern der Vorstand aus 2 Mitgliedern besteht, ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass stets der Vorsitzende die Vertretung der Stiftung ausübt und nur bei Verhinderung der/des Vorsitzenden handelt deren/dessen Vertreterin/Vertreter. Sofern der Vorstand aus 3 oder mehr Personen besteht, gilt folgendes: Der Vorstandsvorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende ist jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied vertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass nur bei Verhinderung der/des Vorsitzenden deren/dessen Vertreterin/Vertreter gemeinsam mit dem weiteren Mitglied handelt. Die Stifter sind stets einzelvertretungsberechtigt. Die Stifter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Einzelfall können einzelne Vorstandsmitglieder durch die Übrigen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.   (2) -(4) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2-7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sacher Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MühlhausenLand ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigGesundheitFamilienstiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2025