Stiftung Landschaftspark Nohra
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gemeinnützig
Die Stiftung Landschaftspark Nohra ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nohra.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Gesundheitsfürsorge und Mildtätigkeit. Sie fördert Wissenschaft und Forschung, betreibt Jugend- und Altenhilfe, dient der Förderung von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Umwelt-, Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze, dem Tierschutz, dem Wohlfahrtswesen, sie dient der Förderung des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich zurzeit auf die Region Nohra in Thüringen. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen durch Satzungsänderung ist möglich. (2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden sowohl die stiftungseigenen Immobilien zwecks Betätigung im Sinne des Stiftungszweckes zugunsten des geförderten Personenkreises genutzt, wie auch die Erträge aus den Mieten dieser und der weiteren eventuell zugestifteten Grundstücke. Dabei erstreckt sich die Einbeziehung der Liegenschaften sowohl auf frühere gemeindeeigene wie auch auf von Dritten erworbene und zugestiftete Grundstücke und sonstige Vermögenswerte. Sollte die Gemeinde Nohra durch Zusammenlegung, Auflösung usw. nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zugunsten der Rechtsnachfolger in einer Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet Nohra. (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Erhaltung, Förderung und Entwicklung des Landschaftsparkes Nohra-Nord sowie deren Umgebung als Naherholungsgebiet, Naturschutzgebiet, insbesondere als Vogel- und Pflanzenschutzgebiet sowie zur Erfüllung der Stiftungszwecke; 2. Unterstützung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Umwelt- und Naturschutzes, so etwa 3. Förderung des Natur- und Artenschutzes durch die lokale Biodiversität sowie Zucht und Erhaltung alter heimischer Haustierrassen und Pflanzensorten sowie Bewahrung der Charakteristik der Biotope (Lebensräume), des Landschaftsparks in seinen über Jahrhunderte gewachsenen Strukturen zum Schutz selten gewordener Tiere und Pflanzen; 4. Erhaltung von Lebensräumen für weitgehend ausgestorbene und abhanden gekommene Tierarten (z. B. Wendehals, Neuntöter, Steinschmätzer, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Grauammer, Gartenrotschwanz, Steinkauz). Im Hinblick auf den letztgenannten Steinkauz soll eine großflächige Anlage und Fluren für dessen Ansiedlung und Überleben errichtet werden. 5. Vermittlung des Natur- und Umweltgedankens an künftige Generationen sowie Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung der Landschaftspflege; 6. Erforschung der Geschichte der Orte Nohra und Ulla sowie ein Informationszentrum über den Bereich einschließlich eines Museums für traditionelles Handwerk bzw. Kunsthandwerk in Thüringen sowie Förderung des Brauchtums und der Heimatpflege im Bereich der Gemeinde Nohra durch Unterstützung derartiger Veranstaltungen und Vereine; 7. Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen Sportanlagen (Sporthalle, Schwimmbäder, Sportplätze usw.) und Öffnung für die gesamte Bevölkerung sowie Angebote für sportliche und gesundheitsfördernde Aktivitäten für alle Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Schwimmkurse und sonstige Sportarten); 8. Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude sowie Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen sowie deren artgerechte Nutzung; 9. Unterstützung von Bildungs- und Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und Jugendverbände durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei Durchführung von Einzelprojekten, Materialbeschaffung und Unterstützung von Exkursionen, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen. Eingeschlossen kann auch die finanzielle Hilfe bei der Aufbringung von Personalkosten sein. Förderung der künstlerischen Ausbildung und Erziehung der Jugend.; Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie Spielplätze usw.; Ermöglichung der Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der Gemeinde. 10. Unterstützung hilfsbedürftiger und auf Sozialhilfe angewiesener Personen, insbesondere Jugendlicher und älterer Menschen zwecks Ermöglichung eines menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften. Diese Maßnahmen müssen der sozialen Eingliederung bzw. dem Erhalt des Lebensumfeldes hilfreich sein; Serviceleistungen, um die Mobilität älterer und behinderter Menschen zu gewährleisten (z. B. Fahrdienste u. ä.); Dienstleistungen im, Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Menschen bei Einkauf, Essensversorgung usw.; 11. Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes für die Ansiedlung junger Familien sowie Unterstützung junger Familien hinsichtlich sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Bedürfnisse. Durchführung von Kunst- und Kulturprojekten, um in der Gemeinde die Bürger an derartige Stiftungsziele heranzuführen (Ausstellung, Konzerte, Lesungen, Vorträge, usw.) 12. Schaffung eines barrierefreien Gemeindegebietes und Unterkunftsmöglichkeiten für behinderte Menschen (barrierefreies Wohnen); 13. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen; 14. lnitiierung von Forschung auf den vorgenannten Gebieten, insbesondere durch die Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien sowie Unterstützung von Projekten, die die Ursachen und Heilungsmöglichkeiten bei Behinderung wissenschaftlich erforschen sowie Förderung von Wissenschaft und Forschungsprojekten auf den Gebieten des Stiftungszweckes; Durchführung und Unterstützung von Symposien, Tagungen, Kolloquien, die der Weiterentwicklung und Ursachenforschung auf den vorgenannten Gebieten betreffen; 15. Nationale und internationale Ausstellungen und Veranstaltungen auf den Gebieten des Stiftungszweckes; 16. Senkung der Energiekosten in den dem Stiftungszweck, insbesondere der Unterstützung der begünstigten Personen dienenden Baulichkeiten durch Einsatz alternativer und erneuerbarer Quellen, um damit gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Eine Übernahme von hoheitlichen oder Pflichtaufgaben der Gemeinde ist vom Stiftungszweck nicht erfasst. (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung steilen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind. (5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ... § 8 Vorstand ... (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw.. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 25
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- Walther Blohm Stiftung Hamburg
- Max Ponnath Stiftung Kemnath
- ARCHE-Stiftung für Christliche Missions-, Medien- und Gemeindearbeit Hamburg
- Franz und Maria Kießling - Stiftung Starnberg
- Knabenhof bei St. Leonhard in Braunschweig Braunschweig
- MacLean-Erkelenz-Stiftung Göttingen
- Werner und Elisabeth Kirschner-Stiftung Bad Schandau
- Wille & Barkow Stiftung Oldenburg
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung des Vaterländischen Frauenvereins
- Stiftung Fleischhauer Weimar
- Wilhelm-Focke-Stiftung Gera
- Rainer Löhnitz Stiftung Jena
- Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche Altenburg
- Birgit & Horst Dumhard Familienstiftung MMXXIII Lauscha
- Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena Jena
- von Wiese-Stiftung Gera
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Landschaftspark Nohra“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.