Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena
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Die Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Mildtätigkeit und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Verbesserung der Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen durch die Förderung von ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Jena und Umgebung. Die Stiftung ist auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge und Gesundheitspflege tätig, sie fördert die Wissenschaft und Forschung auf diesen Gebieten. Ihr obliegen mildtätige Zwecke im Rahmen der Unterstützung bedürftiger Personen. Mit Hospiz- und Palliativeinrichtungen soll für unheilbar kranke Menschen durch bestmögliche Linderung körperlicher und seelischer Leiden ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zu ihrem Tod, wenn gewünscht gemeinsam mit ihren Angehörigen, erreicht werden. Der Stiftungszweck kann durch eigene Projekte ebenso wie durch Unterstützung anderer Projektträger oder auch sonstige, dem Zweck verbundene, Institutionen mit denselben Zielen erreicht werden. (2) Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch: 1. Unterstützung, sowie bei gesicherter Finanzierung Errichtung und Betrieb stationärer und ambulanter Hospiz- und Palliativeinrichtungen in eigener Trägerschaft oder in Trägerschaft anderer, soweit hierdurch der in Abs. 1 genannte Zweck verwirklicht werden kann. Als solche förderungswürdige Einrichtungen sind auch mobile Dienste zur Versorgung des zu fördernden Personenkreises möglich. 2. Unterstützung der betroffenen Menschen und deren Angehörigen sowie der diesen dienenden Institutionen während der Begleitung als auch in der Phase der Trauer und nach dem Tod. 3. Schaffung und Förderung eines für die Betreuung positiven Umfeldes einschließlich der Möglichkeit des Zusammenlebens mit den Angehörigen. 4. Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen der in der Hospizarbeit bzw. Palliativversorgung tätigen Personen. 5. Ausschreibung von Forschungsarbeiten, Vergabe von Forschungsaufträgen im Hinblick auf den Stiftungszweck. 6. Vergabe von Preisen an Personen, die sich auf dem Gebiet des von der Stiftung geförderten Zweckes besonders verdient gemacht haben. 7. Vergabe von Stipendien an Personen, die Bildung und Forschung auf den in Abs.1 genannten Gebieten betreiben. 8. Durchführung nationaler und internationaler Tagungen, Ausstellungen, Symposien und Gesprächskreise zur Förderung des Gedankenaustausches und der Nutzung für die in Abs.1 genannten Zwecke. 9. Verbreitung und Verankerung der Hospiz- und Palliativkonzepte im Sinne eines innerfamiliären und gesellschaftlichen Bewusstseinswandels. 10. Förderung der Öffentlichkeitsarbeit für die von der Stiftung zu erfüllenden Zwecke. (3) Die in Absatz 2 genannten Förderzwecke können sowohl in eigener Trägerschaft und Organisation wie auch durch Unterstützung anderer Träger und Veranstalter (Z.B. Förderung des Hospizvereines Jena, diverse Altersheime) erreicht werden, sofern hierdurch der Gemeinnützigkeitszweck nicht beeinträchtigt wird. (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. (5) Über die Form und Art der Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) - (6) ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) höchstens fünf (5) Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme des Gründungsvorstandes, der einschließlich der Amtszeit in dem Stiftungsgeschäft bestimmt ist, vom Kuratorium berufen. Die Amtszeit der künftigen Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (5) - (11) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 3-15
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Bildung & Erziehung in Jena
- Stiftung Allgemeinmedizin - the primary health care foundation
- Hugo Tempelman Stiftung
- Teutonenhausstiftung Jena
- Stiftung Deutsches Optisches Museum
- Karl-Heinz-Johannsmeier-Stiftung zugunsten der Hochschulbibliothek der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
- Stiftung Jenaer Universitätssport
- Stiftung Denkzeichen
- Dr. Hans Bruns-Stiftung
- Alle 26 für Bildung & Erziehung in Jena
In Jena
In Thüringen
- DEAH Stiftung Sonneberg
- Sparkassenstiftung Saale-Orla Schleiz
- Bäder-Stiftung Berlin
- Stiftung Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar - Staatstheater Thüringen Weimar
- CROM Petri Familienstiftung Ellrich
- Marienstiftung Neuenhof (an der Werra)
- Karl und Minna Klauer'sche Stiftung Auleben
- Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm Stiftung Renthendorf
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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