Leininger Schulwaldstiftung
Stiftung des öffentlichen Rechts · Sitz in Grünstadt · anerkannt 1573
Satzungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung des Leininger Gymnasiums in Grünstadt oder einer anderen nachfolgenden Schule bei der Erfüllung von Aufgaben, die keine Pflichtaufgaben anderer Stellen, insbesondere des Baulastträgers sind.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Zuwendungen an das Leininger Gymnasium für Maßnahmen der Schulgemeinschaft, die nicht durch den Landkreis Bad Dürkheim als Schulträger oder Dritte, die in irgendeiner Form dazu verpflichtet sind, finanziert werden.
- zweckgebundene Zuwendungen an den Förderverein des Leininger Gymnasiums, die nur für Maßnahmen verwendet werden dürfen, die der Schulgemeinschaft dienen.
- Durchführung von Maßnahmen im Leininger Schulwald, die der Schulgemeinschaft dienen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Kreuzerweg 2
67269 Grünstadt
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
der/die Vorsitzende
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1573 |
|---|---|
| Anerkennung | 1573 |
| Rechtsform | Stiftung des öffentlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Grünstadt sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Seit 1573 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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